RUNDBRIEF (2)
DES PRÄSIDENTEN DER LITURGISCHEN KOMMISSION O.CIST.
AN DIE KLÖSTER DES ORDENS

FASTEN- UND OSTERZEIT 2003

PAX

Liebe Mitschwestern!
Liebe Mitbrüder!

Nachdem mein erster Rundbrief vom Advent 2002 eine erstaunlich gute Aufnahme gefunden hat, möchte ich Ihnen allen nun auch einen Brief über den Sinn und die liturgische Gestaltung der Fasten- und Osterzeit schreiben, wobei ich mich dieses Jahr vor allem auf die Fastenzeit konzentriere. Vorerst aber möchte ich mich ganz herzlich bedanken für die zahlreichen ermutigenden Reaktionen und Anregungen, die ich auf mein letztes Schreiben bekommen habe. Manche haben mir gleich wieder liturgische Fragen gestellt, so dass ein wertvoller Austausch entstanden ist. Selbstverständlich sind meine Rundbriefe, die ich im Auftrag des Generalabtes und des Ordens an die Klöster schicke, nichts anderes als brüderliche Ratschläge und praktische Hinweise für eine würdige Gestaltung der Liturgie im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils und unserer authentischen Ordensüberlieferung. Am 4. Dezember 2003 sind es ja genau vierzig Jahre her, seit das Konzil als erstes seiner Dokumente die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“[= SC] promulgiert hat.

Eine der grössten Errungenschaften des Zweiten Vatikanums war es, gerade das „Mysterium Paschale“, das wir jetzt in der Fasten- und Osterzeit wieder intensiv leben und feiern, als die Lebensmitte der Kirche und ihrer Liturgie wieder entdeckt zu haben. Dadurch haben „das Fest der Feste“, Ostern (vgl. SC 102) und der Sonntag, das „wöchentliche Osterfest“ (vgl. SC 106), ihre zentrale Stellung im Ablauf des Kirchenjahres zurückgewonnen, so wie es in den ersten christlichen Jahrhunderten war. Ostern ist der Höhepunkt und die Quelle des ganzen liturgischen Jahres: von Ostern geht alles aus und auf Ostern kehrt alles zurück. Ja Ostern, das österliche Geheimnis, hat eine solch hohe Bedeutung, das die Kirche es neunzig Tage lang feiert: vierzig Tage der Vorbereitung (die „Quadragesima“, die Fastenzeit) und fünfzig Tage der Osterzeit (die „Pentekoste“). Die Fastenzeit, von der jetzt die Rede sein soll, muss also unbedingt in diesem grossen Zusammenhang des „Mysterium Paschale“ gesehen werden!

            Ich möchte Sie gleich am Anfang darauf hinweisen, dass die Römische Kongregation für den Gottesdienst am 16. Januar 1988 ein umfangreiches und sehr wertvolles Dokument über die Fasten- und Osterzeit herausgegeben hat, in dem, vor allem im Hinblick auf die liturgische Praxis, alle Feiern gut beschrieben und erklärt werden. Hier findet man alles, was man wissen möchte. Diese Römische Verlautbarung hat den Titel: „Paschalis Sollemnitatis“. Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung [= PS] und wurde von den Bischofskonferenzen für die verschiedenen Sprachregionen in den entsprechenden Übersetzungen herausgegeben (deutsche Ausgabe in: „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls“, Nr. 81, Bonn 31990, 15-46 oder „Ordenskorrespondenz“ 29 [1988] 297-321 oder auch in der Ausgabe des eigenen Messbuches für die Karwoche und Osteroktav, 1996 veröffentlicht von den Bistümern des deutschen Sprachgebietes, 9* - 30*). Alle Liturgieverantwortlichen müssten dieses Schreiben einmal gründlich gelesen haben!

I.                 DIE FASTENZEIT (ÖSTERLICHE BUSSZEIT)

In der „Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders“ [= GOK] (1969) wird der Sinn und der Charakter der Fastenzeit in Nr. 27 wie folgt beschrieben: „Die Fastenzeit (Österliche Busszeit) dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi [Mysterium Paschale]. Katechumenen und Gläubige bereitet die Liturgie der vierzig Tage zur Feier des Ostergeheimnisses [Mysterium Paschale]: die einen durch die verschiedenen Stufen der Aufnahme in die Kirche, die anderen durch Taufgedächtnis und tätige Busse(vgl. auch SC 109). Sinn und Zweck der Fastenzeit ist also die Vorbereitung auf die Feier des österlichen Geheimnisses von Tod und Auferstehung Christi. Sie hat einen doppelten Charakter, der in den biblischen und liturgischen Texten der vierzig Tage stark zum Ausdruck kommt: 1. Tauferinnerung und 2. Busse (tätige). Die ganze Fastenzeit und ihre Liturgie ist bis heute sehr stark von der urchristlichen Buss- und Taufpraxis geprägt und darum wird man ohne diesen historischen und theologischen Hintergrund die biblischen Lesungen und liturgischen Gesänge der Fastenzeit nie ganz verstehen können. Immer geht es um diese zwei Motive: Taufe und Busse.

In den ersten christlichen Jahrhunderten war nämlich die Fastenzeit die Zeit der unmittelbaren Vorbereitung auf die Feier der heiligen Taufe (das heisst der drei christlichen Initiationssakramente: Taufe-Firmung-Eucharistie) in der Osternacht. Sie war aber auch die Zeit der Büsser: die (öffentlichen) Sünder wurden zu Beginn der Vierzig Tage durch den Ritus der Aschenauflegung in den Stand der Büsser aufgenommen (exkommuniziert) und dann, nach den Wochen tätiger Busse, am Gründonnerstag vom Bischof mit der Kirche versöhnt und in der Osternacht wieder in ihre volle Gemeinschaft aufgenommen. Das also ist der Hintergrund, auf dem man die Liturgie und den Geist der Fastenzeit verstehen muss. Über dieser heiligen und heilsamen Zeit stehen gleichsam als Motto, die Worte aus der Lesung am Aschermittwoch (2 Kor 6,2), welche die Liturgie in diesen Tagen öfters wiederholt:

„Jetzt ist sie da, die Zeit der Gnade;
jetzt ist er da, der Tag der Rettung!“

Die Kirche nennt diese Zeit: die „Quadragesima“: die Zeit der heiligen Vierzig Tage (so wird sie in den meisten Sprachen genannt, ausser im Deutschen, wo man von Fastenzeit spricht und damit vor allem das Fasten betont. Heute redet man darum lieber und besser von der Österlichen Busszeit oder von den Vierzig Tagen). Die Vierzig-Zahl hat dabei einen Anhaltspunkt in verschiedenen biblischen Ereignissen, wobei für die Liturgie und Spiritualität zwei von besonderer Bedeutung sind: a) die vierzig Jahre dauernde Wüstenwanderung des Gottesvolkes Israel (der Exodus) und b) das Vorbild Jesu, der vom Geist in die Wüste geführt, vierzig Tage und vierzig Nächte lang fastete, bevor er vom Teufel versucht wurde (vgl. Mt 4,1-11; Lk 4,1-13). „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche“ (GOK Nr. 28).

1. Die Fastenzeit (Österliche Busszeit) als Vorbereitungszeit

Das grosse Ziel der Fastenzeit, die man gerne mit einem „Weg“ oder einem „Aufstieg“ vergleicht, ist also Ostern: die Feier des Ostergeheimnisses (Mysterium Paschale). Die Fastenzeit ist eine sogenannte „geprägte Zeit“ („temps fort“) des Kirchenjahres und darum haben bei der letzten Liturgiereform alle diese vierzig heiligen Tage ein eigenes liturgisches Formular bekommen (was in der „alten“ Liturgie nicht der Fall war!). Aus diesem Grund gehen alle Sonntage der Fastenzeit Hochfesten (Sollemnitates) vor und die Werktage gebotenen Gedenktagen (Memoriae obligatoriae). Mit anderen Worten: die Fastenzeit als Vorbereitungszeit auf Ostern hat in allem den Vorrang! Darum gelten für die Gesamtkirche (also auch für unseren Orden!) an allen Tagen der Fastenzeit folgende Regeln:

a)      Votivmessen, Messen für besondere Anliegen und Messen für Verstorbene (ausgenommen Messen am Begräbnistag) sind nicht gestattet. In der Fastenzeit darf also weder die Votivmesse vom Heiligsten Herzen Jesu noch die von der Muttergottes gefeiert werden!

b)     In allen Messen nimmt man für gewöhnlich eine der Fastenpräfationen.

c)      Alle Gedenktage der Heiligen (Memoriae obligatoriae) sind in der Fastenzeit fakultativ. Will man einen Heiligen kommemorieren, so macht man das so:

-          In der Vigil fügt man nach der Väterlesung und ihrem Responsorium die entsprechende hagiographische Lesung mit ihrem Responsorium hinzu und schliesst mit der Oration des Tagesheiligen.

-          In Laudes und Vesper kann man nach der Oration, deren Schlussformel man weglässt, die Antiphon und Oration des Tagesheiligen hinzufügen. Auf diese Weise könnte man auch das „Officium mensis“ kommemorieren. Wenn man kommemoriert, dann lässt man in diesem Fall die Marianische Schlussantiphon am besten aus (um die Antiphonen nicht zu häufen!).

-          In der Tagesmesse (Ferialmesse) kann statt des Tagesgebetes die Oration des Gedenktages genommen werden. Die Präfation ist von der Fastenzeit.

d)     Das Messbuch sieht – entsprechend einem sehr alten Brauch – für die Fastenzeit als Besonderheit eigene „Segensgebete über das Volk“ vor (fakultativ!).

Im alten Zisterzienser-Brevier und Zisterzienser-Antiphonar haben leider weder die erste noch die zweite Sonntagsvesper eigene Antiphonen, man könnte aber die jeweils für die Kleinen Horen (Prim, Terz, Sext, Non) vorgesehenen Antiphonen durchaus in die Vesper nehmen, damit der Sonntag so ein eigenes Gepräge bekommt.

2. Die Fastenzeit (österliche Busszeit) als Zeit der Busse

Die vierzig Tage vor Ostern sind eine ausgesprochene Busszeit (im Unterschied zur Adventszeit!). Busse, Umkehr, Erneuerung: das sind die grossen Themen der Fastenzeit. Im Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ [= PS] , Nr. 14, heisst es: „Die Österliche Busszeit behält ihren Busscharakter... Die Tugend der Busse und ihre praktische Übung sind notwendige Teile der Vorbereitung auf Ostern: aus der Umkehr des Herzens geht die äussere Busspraxis hervor, sowohl für den einzelnen Christen als auch für die ganze Gemeinde; diese Busspraxis muss dem Geist der Busse, von dem das Evangelium klar spricht, entsprechen und kann zu Gunsten der notleidenden Brüder genutzt werden...“

a) Der Busscharakter der Fastenliturgie kommt sichtbar (und hörbar) zum Ausdruck in einigen alten Bräuchen, die noch heute für die Gesamtkirche Geltung haben:

a)      Das Alleluja entfällt in allen Gottesdiensten vom Beginn der Fastenzeit bis zur Osternacht.

b)     Der Blumenschmuck der Altäre unterbleibt, ausser am 4. Fastensonntag (Sonntag „Laetare“), an Festtagen und bei aussergewöhnlichen Anlässen.

c)      Das Orgelspiel (und Instrumentenspiel) ist nur erlaubt zur Unterstützung des Gesangs, ausser am 4. Fastensonntag (Sonntag „Laetare), an Festtagen und bei aussergewöhnlichen Anlässen.

d)     Vom 5. Fastensonntag (früher „Passionssonntag“ genannt) an können nach einem alten Brauch die Kreuze und Bilder verhüllt werden (vgl. PS, Nr. 26). Die Kreuze bleiben in diesem Fall verhüllt bis zum Ende der Karfreitagsliturgie, die Bilder jedoch bis zum Beginn der Osternachtfeier.

e)      Das „Römische Stundenbuch“ sieht vor, dass an den Sonntagen der Fastenzeit das „Te Deum“ entfällt (vgl. Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 68), die monastische (benediktinische) Tradition hingegen kennt diesen Brauch offiziell nicht. Das deutschsprachige „Monastische Stundenbuch“ gibt für die Fastenzeit anstelle des „Te Deum“ das „Te decet laus“ an.

b) Fastenzeit und Busse

Nach uralter christlicher Überlieferung zeichnet sich die Fastenzeit vor allem durch drei Übungen oder drei Grundhaltungen aus, nämlich: 1) Almosen, 2) Gebet und 3) Fasten. JESUS spricht von ihnen – in dieser Reihenfolge! –im Evangelium, das die Kirche schon immer am Aschermittwoch liest (Mt 6,1-6.16-18). Nr. 6 von „Paschalis Sollemnitatis“ empfiehlt: „Die Gläubigen sollen mit grösserem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen und sich durch Busse auf die Erneuerung der Taufversprechen vorbereiten“. Wenn das schon für alle Christen gilt, wie viel mehr dann für uns Personen des geweihten Lebens? Der heilige Mönchsvater BENEDIKT gibt uns in Kapitel 49 seiner Regel, das nach unserer Ordenstradition am ersten Fastensonntag vorgelesen wird, wertvolle und bis heute gültige Anregungen zur spirituellen Gestaltung der Fastenzeit. Was die Fastenpraxis betrifft haben die einzelnen Kongregationen und Gemeinschaften des Ordens ihre je eigenen Regelungen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Liturgiekonstitution gefordert, dass „die Busse der vierzigtägigen Fastenzeit nicht bloss eine innere und individuelle Übung sei, sondern auch eine äussere und soziale“ (SC, Nr. 110). Es entspricht urchristlicher Praxis, dass das durch das Fasten ersparte Geld den Notleidenden gespendet wird. So heisst es in einer der Präfationen der Fastenzeit: „Die Entsagung mindert in uns die Selbstsucht und öffnet unser Herz für die Armen. Denn deine Barmherzigkeit drängt uns, das Brot mit ihnen zu teilen in der Liebe deines Sohnes...“ (Fastenpräfation 3). Gerade in seiner diesjährigen Fastenbotschaft mit dem Thema: „Geben ist seliger als nehmen“ (Apg 20,35) unterstreicht Papst JOHANNES PAUL II. diese soziale Dimension der Fastenzeit sehr stark. Auf diesem Hintergrund sind auch die verschiedenen nationalen Fasten- aktionen und Hilfswerke zu betrachten, die in den letzten Jahrzehnten vielerorts entstanden sind. 

Für eine Spiritualität der Fastenzeit haben wir in unserer Ordenstradition reiche und inspirierende Quellen, zum Beispiel die siebzehn Ansprachen des heiligen BERNHARD über den Kompletpsalm 90 „Qui habitat“, die er für diese Zeit vor Ostern verfasst hat.

3. Ein monastischer Fastenbrauch: die Austeilung der Bücher am 1. Fastensonntag

Gestützt auf die Angaben in Kap. 48,15 der Benediktsregel: „In diesen Tagen der Fastenzeit erhält jeder einen Band der Bibel (wörtlich: „singulos codices de bibliotheca“), den er von Anfang bis Ende ganz lesen soll. Diese Bände werden zu Beginn der Fastenzeit (wörtlich: „in caput quadragesimae“) ausgegeben“, haben schon die frühen Zisterzienser am ersten Fastensonntag die Austeilung der „Fastenbücher“ vorgenommen, - ein schöner und sinnvoller Brauch, der sich bis heute erhalten hat. Das Buch der zisterziensischen Gebräuche („Liber usuum“), das im Orden ursprünglich den Titel „Ecclesiastica Officia“ hatte, beschreibt in Kap. 15 bis in Einzelheiten, wie diese Bücherausteilung am ersten Fastensonntag im morgendlichen Kapitel vor sich ging. Nach der Regellesung (gelesen wurde eben Kap. 49 und der letzte Teil von Kap. 48) und der Erklärung durch den Abt, teilte der Kantor mit seinem oder seinen Gehilfen die bereitgestellten Bücher aus. Interessant ist der Hinweis, wie der Einzelne das Buch in Empfang zu nehmen hatte, nämlich: „Jeder Mönch nimmt das Buch mit beiden Händen entgegen aus Freude an der Heiligen Schrift und macht freudig eine tiefe Verneigung („quos monachi duabus manibus pro gaudio divinarum Scripturarum suscipientes singuli, profunde laetanter inclinent“)“. Früher hat man gerätselt, was mit diesen „Kodices aus der Bibliothek“ gemeint sei. Heute sind sich praktisch alle Kommentatoren der Benediktsregel einig, dass es sich um einen Band der Bibel handelt und so wird in den neueren Regelausgaben diese Stelle tatsächlich auch übersetzt. Auch noch im 12. Jahrhundert hat man sie in Cîteaux offensichtlich in diesem Sinne verstanden, wie der eben zitierte Text beweist. Damit ist eigentlich klar ausgesagt, was nach der monastischen Tradition der Gegenstand der Fastenlektüre war und ist: die Bibel und damit verbunden sicher auch Bibelkommentare. Jetzt, da wir in den deutsch- und französischsprachigen Ländern das „Jahr der Bibel“ begehen, bekommt dieser Brauch eine ganz neue Aktualität. Im übrigen ist gerade aus den Kapiteln 48 und 49 der Regel ersichtlich, dass in den Augen des heiligen BENEDIKT die „Lectio divina“ in der Fastenzeit einen ganz hohen Stellenwert hat, denn im klösterlich Tagesprogramm – und die frühen Zisterzienser haben das getreulich befolgt – hat er dafür mehrere Stunden festgesetzt. Auch wenn uns der moderne Tagesrhythmus das so nicht mehr möglich macht, so müsste doch die „Lectio divina“ in der Fastenzeit einen festen und markanten Platz haben.

4. Bussfeiern in der Fastenzeit

Da die Fastenzeit die Zeit der Busse ist, legt die Kirche nicht nur nahe, individuell und öfters das Sakrament der Busse und der Versöhnung (die Beichte), das Papst JOHANNES PAUL II. im letzten Jahr mit seinem Schreiben „Misericordia Domini“ (7. April 2002) neu empfohlen hat, zu empfangen, sondern auch gemeinschaftliche Bussfeiern (aber mit Bekenntnis und Lossprechung des Einzelnen!) zu halten, vor allem gegen Ende der Fastenzeit, um so auch die gemeinschaftliche und soziale Dimension der Sündigkeit bewusst zu machen (vgl. PS, Nr. 9 und Nr. 15). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind in den verschiedenen Lokalkirchen solche Bussfeiern aufgekommen, an deren Modellen man sich inspirieren könnte. Eine mögliche Form solcher Bussfeiern (die aber spirituell und theologisch da und dort überdacht werden muss) ist nach unserer zisterziensischen Tradition das Schuldkapitel, das einige unserer Klöster in den letzten Jahren neu entdeckt und aufgewertet haben.

II.            DIE HEILIGE WOCHE

Die Feier der Karwochen- und Osterliturgie werde ich nächstes Jahr eingehender behandeln. Für diesmal verweise ich einfach auf die ausführlichen Erklärungen im eingangs vorgestellten Römischen Dokument „Paschalis Sollemnitatis“ und auch in den Römischen Liturgiebüchern für die Karwoche und die Osterzeit, an die wir uns prinzipiell halten können. Ich möchte nur noch auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.

III.    DIE DREI ÖSTERLICHEN TAGE

Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn, die in der Österlichen Busszeit vorbereitet und während fünfzig Tagen der Osterzeit in Freude fortgesetzt werden, sind der „lichtvolle Höhepunkt des gesamten Kirchenjahres“ (PS, Nr. 2). In ihnen wird „das Ostergeheimnis dargestellt und vollzogen, das heisst der Hinübergang des Herrn aus dieser Welt zum Vater“ (PS, Nr. 38). Die Drei Österlichen Tage „des gekreuzigten, begrabenen und auferstandenen Christus“ (AUGUSTINUS [+430) „beginnen mit der Abendmahlsmesse des Gründonnerstags; sie haben ihren Mittelpunkt in der Osternacht und schliessen mit der Vesper am Ostersonntag“ (GOK, Nr. 19).

Mit anderen Worten, die Liturgie der Drei Österlichen Tage („Triduum Paschale“) beginnt also erst mit der Messe „In Coena Domini“ vom Gründonnerstagabend, während das Offizium bis zu dieser Messe noch von der Karwoche ist (vgl. die Römischen Liturgiebücher). Die letzte Liturgiereform hat übrigens den früheren Brauch, im Triduum Sacrum die Doxologie der Hymnen und das Gloria Patri nach den Psalmen wegzulassen, offiziell abgeschafft! Wenn diese Tage nämlich der Höhepunkt des ganzen liturgischen Jahres sein sollen, dann müssen sie doch in ihrer Vollgestalt gefeiert werden! Die Trauer des Karfreitags und des Karsamstags kommt in den liturgischen Texten (Hymnen, Antiphonen, Lesungen) und Riten genügend zum Ausdruck.

Die heilige Osternacht

Der Mittelpunkt der Drei Österlichen Tage ist also die heilige Osternacht. Die Kirche insistiert auf dem „nächtlichen Charakter“ dieser so wichtigen Feier. Die „Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders“ sagt diesbezüglich in Nr. 21: „Die Osternacht, in der Christus auferstanden ist, gilt als ‚Mutter aller Vigilien’. In ihr erwartet die Kirche nächtlich wachehaltend die Auferstehung des Herrn und feiert sie in heiligen Zeichen. Daher soll die ganze Vigil als nächtliche Feier gehalten werden, das heisst erst nach Anbruch der Dunkelheit beginnen und vor dem Morgengrauen des Sonntags enden“ (vgl. auch die sehr strenge Vorschrift in: PS, Nr. 78!) 

IV.         DIE OSTERZEIT

Das Zweite Vatikanum und die von ihm eingeleitete Liturgiereform, welche die für das Leben und den Gottesdienst der Kirche zentrale Bedeutung des Ostergeheimnisses (Mysterium Paschale) neu entdeckt haben, sehen dieses in einer vollendeten Einheit. So heisst es wiederum in der Grundordnung des Kirchenjahres...“, in Nr. 22: „Die Zeit der fünfzig Tage vom Sonntag der Auferstehung bis Pfingstsonntag wird als ein einziger Festtag gefeiert, als ‚der grosse Tag des Herrn’. In diesen Tagen wird das ‚Halleluja’ gesungen“. Dass eben alle diese fünfzig Tage der Osterzeit (die „Pentekoste“) wie ein einziger Festtag zu betrachten sind, das müsste auch konkret zum Ausdruck gebracht werden: durch die Feierlichkeit der Liturgie, die Osterkerze, den Blumenschmuck, aber auch dadurch, dass man den liturgischen Formularen der Osterzeit (zum Beispiel: die Präfation) möglichst den Vorrang gibt.

Was die Osterkerze betrifft, bestimmt das Römische Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ Folgendes: „Die Osterkerze soll, um der Echtheit des Zeichens willen, eine wirkliche Kerze aus Wachs sein und jedes Jahr neu angeschafft werden; es darf nur eine einzige Osterkerze gebraucht werden; sie soll von ansehnlicher Grösse sein, darf aber niemals eine Kerzenattrappe sein, damit sie wirklich ein Zeichen sein kann für Christus, der das Licht der Welt ist (Nr. 82)... Die Osterkerze hat ihren Platz entweder neben dem Ambo oder neben dem Altar; sie wird wenigstens zu allen grösseren liturgischen Feiern der Osterzeit angezündet, sei es Messe, Laudes oder Vesper, bis zum Pfingstsonntag (Nr. 99)“.

            Innerhalb der heiligen Fünfzig Tage haben die ersten acht Tage, die Osteroktav, eine eigene Stellung: „Die ersten acht Tage der Osterzeit bilden die Osteroktav und werden wie Hochfeste des Herrn begangen“ (GOK, Nr. 24). Das hat beispielsweise zur Folge, dass während der ganzen Osteroktav Laudes und Vesper immer gleich sind wie am Ostersonntag (nämlich: Hymnus, Antiphonen, Psalmen und Canticum).

Abschliessend noch eine Literaturangabe zur Fasten- und Osterzeit:

Franz-Rudolf WEINERT, Den Osterfestkreis verstehen und feiern, Verlag Friedrich Pustet: Regensburg 2001 (eine sehr gute und einfache Einführung!).

 

MITTEILUNGEN

 

 Im letzten Rundbrief habe ich angekündigt, dass ich noch weitere Informationen zum „neuen“ „Missale Romanum“ (editio typica tertia) und zum „Martyrologium Romanum“ (2001) geben werde.

  1. Am 7. Dezember 2002 habe ich an der Universität Freiburg (Schweiz) an einem liturgiewissenschaftlichen Kolloquium über die Neuausgabe des lateinischen „Missale Romanum“ teilgenommen. Dabei habe ich feststellen müssen, dass es doch viel mehr Änderungen bringt als angenommen! Was die Heiligenfeste betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass 3 gebotene und 16 nicht gebotene Gedenktage neu ins Messbuch aufgenommen worden sind, die zum Teil auch schon in unserem Ordensdirektorium 2002/2003 aufscheinen, vor allem aber wurde der Gedenktag der heiligen Johanna Franziska von Chantal vom 12. Dezember auf den 12. August verlegt (vgl. unser „Direktorium“ S. 74). Ich werde in späteren Rundbriefen auf andere Änderungen aufmerksam machen. Eine informative Übersicht über die „Neuheit“ des Messbuches gibt: Johannes NEBEL, Die Editio typica tertia des ‚Missale Romanum’. Eine Untersuchung über die Veränderungen, in: Ecclesia Orans 19 (2002) 265-314.
  1. Vom 9.-13. Februar 2003 habe ich mit zwei Spezialisten einen Entwurf des Supplementum Cisterciense zum neuen „Martyrologium Romanum“ vorbereitet. Da aber im offiziellen Römischen Martyrologium bereits an die 60 Zisterzienserheilige und –selige berücksichtigt sind – was sehr erfreulich ist! – müssen nur noch zwei oder drei Namen in unser „Supplementum“ eingeführt werden; hingegen müssen sehr viele der etwa 60 zisterziensischen „Elogia“ des „Martyrologium Romanum“ ergänzt, überarbeitet oder gar neu redigiert werden. 

Der nächste Rundbrief wird voraussichtlich zum Advent 2003 erscheinen.

Mit meinen Segenswünschen für eine heilbringende Fasten- und Osterzeit grüsse ich Sie herzlich und mitbrüderlich in Christo

Ihr

Kloster Eschenbach (Schweiz), 1. März 2003

 

 

 

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