RUNDBRIEF (3)

DES PRÄSIDENTEN DER LITURGISCHEN KOMMISSION O.CIST.

AN DIE KLÖSTER DES ORDENS

FASTEN- UND OSTERZEIT 2004

 

PAX

 

 

„Nun ist sie da, die rechte Zeit,
die Gottes Huld uns wieder schenkt,
nun ist er da, der Tag des Heils,
erfüllt von Christi hellem Licht“.

(Hymnus „Nunc tempus acceptabile“, 10. Jh.)

 

Liebe Mitschwestern!
Liebe Mitbrüder!

Wiederum treten wir ein in die heiligen Tage, die uns zur Mitte, zur Quelle und zugleich zum Höhepunkt des ganzen Kirchenjahres und überhaupt des christlichen Lebens führen: das Pascha-Mysterium Jesu Christi. Im Dokument „Paschalis Sollemnitatis“ über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung [= PS} heisst es sehr schön: „Wie jede Woche ihren Anfang und ihren Höhepunkt in der Feier des Sonntags hat, der stets österlichen Charakter besitzt, so hat das gesamte Kirchenjahr seinen lichtvollen Höhepunkt in den ‚Drei Österlichen Tagen vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn’, die in der Österlichen Busszeit vorbereitet und während fünfzig Tagen der Osterzeit in Freude fortgesetzt werden“ (2). „Pascha-Mysterium“: das ist bekanntlich einer der Schlüsselbegriffe der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ [= SC], deren 40. „Jubiläum“ die Kirche am 4. Dezember 2003 begangen hat. Mit diesem Begriff „Mysterium Paschale“, der auf die Kirchenväter zurückgeht und durch die „Mysterientheologie“ des Benediktiners Odo CASEL (+1948) von Maria Laach wieder an theologischer Bedeutung gewonnen hat, ist zusammenfassend „das selige Leiden, die Auferstehung von den Toten und die glorreiche Himmelfahrt unseres Herrn Jesus Christus“ (vgl. SC 5) gemeint. Es ist die Kernbotschaft des Evangeliums und darum auch die Herzmitte unseres christlichen Glaubens und Feierns.

Angesichts der zentralen Stellung des Pascha-Mysteriums im liturgischen Jahr kann man verstehen, dass die Kirche bereits im 4. Jahrhundert begann, das „Fest der Feste“, Ostern, mit einer Vorbereitungszeit von 40 (Fast-) Tagen einzuleiten, wobei die Zahl 40 schon von der Bibel vorgegeben war, besonders natürlich durch das 40tägige Fasten Jesu in der Wüste (vgl. Mk 1,13; Mt 4,2; Lk 4,1). Die Fastenzeit (Quadragesima) hat nach der kirchlichen Überlieferung eine doppelte Aufgabe, auf die das Zweite Vatikanische Konzil mit klaren Worten hingewiesen hat: „Die vierzigtägige Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, vor allem einerseits durch Tauferinnerung oder Taufvorbereitung, andererseits durch Busse die Gläubigen, die in dieser Zeit mit grösserem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen sollen, auf die Feier des Pascha-Mysteriums vorzubereiten. Dieser Doppelcharakter soll sowohl in der Liturgie wie auch in der Liturgiekatechese in helles Licht gerückt werden“ (SC 109). Busse (Umkehr: „Metanoia“) und Taufe (Tauferinnerung/Taufvorbereitung) sind daher auch zwei ganz wichtige Stichworte und Themen der liturgischen und biblischen Texte dieser österlichen Vorbereitungszeit. Sie kommen vor allem in der neuen Perikopenordnung zur Geltung, die stark auf der frühchristlichen Tauf- und Busspraxis beruht. Seit der letzten Liturgiereform haben wir ja nun für alle Tage der Österlichen Busszeit eigene biblische Perikopen, wobei die Lesungen jeweils passend zum Evangelium ausgewählt sind. Dabei werden ausschliesslich alttestamentliche Texte verwendet, was eine Entsprechung zur Osterzeit hat, in der nur neutestamentliche Lesungen genommen werden. Ab dem Montag der vierten Fastenwoche wird im Hinblick auf das nahende Osterfest täglich ein ausgewählter Abschnitt aus den Kapiteln 4-11 des Johannesevangeliums gelesen. Im Übrigen empfiehlt das Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ den Seelsorgern, in den Werktagsmessen der Fastenzeit täglich eine (kurze) Homilie zu halten (Nr. 13), in der man auf diese grossen Zusammenhänge aufmerksam machen könnte.

Verschiedene aussagekräftige Bilder deuten an, wie die vierzigtägige Fastenzeit in ihrer Gesamtheit zu verstehen ist: Weg, Wanderung (Wüstenwanderung des Exodus) oder Aufstieg auf Ostern zu; Frühling des Kirchenjahres; Jahresexerzitien der ganzen Kirche usw. Der Liturgiker Theodor SCHNITZLER (+1982) hat die Vierzig-Tag-Zeit einmal mit der altchristlichen Basilika verglichen: Der Aschermittwoch ist wie das Portal, das uns aufnimmt. Die fünf folgenden Sonntage und Wochen entsprechen dem Kirchenschiff. Am Palmsonntag öffnet sich dann der Chorraum, und in den Drei Österlichen Tagen werden wir ins Allerheiligste eingelassen, in die Gemeinschaft mit dem Altar.

            Im letztjährigen Rundbrief (Nr. 2) habe ich mich vor allem auf die Fastenzeit als Zeit der Vorbereitung und Busse konzentriert und ein paar grundlegende liturgische Regeln in Erinnerung gerufen, von denen ich einige ihrer Wichtigkeit wegen nochmals kurz wieder holen möchte:

  1. Die liturgischen Eigentexte der Fastenzeit haben den absoluten Vorrang.
  2. Votivmessen und Messen für besondere Anlässe sind in der Fastenzeit nicht gestattet.
  3. Alle Gedenktage der Heiligen (Memoriae obligatoriae) sind in der Fastenzeit fakultativ und werden höchstens kommemoriert (wie man das macht, ist im Brief von 2003 beschrieben).
  4. Nach einem uralten Brauch sieht das Römische Messbuch für die Fastenzeit , verbunden mit dem Schluss-Segen der Eucharistiefeier, Segensgebete über das Volk vor (die neueste Ausgabe des Messbuches gibt für jeden Tag ein eigenes Segensgebet an, während im bisherigen Missale nur eine Auswahl geboten wird!).
  5. Blumenschmuck und Orgelspiel (als Solospiel) unterbleiben während der Fastenzeit, ausser am Sonntag „Laetare“, an Festen und bei aussergewöhnlichen Anlässen.
  6. Vom 5. Fastensonntag an können Kreuze (bis nach der Karfreitagsliturgie) und Bilder (bis zum Beginn der Osternachtfeier) verhüllt werden.

Des Weiteren habe ich letztes Jahr auf den sehr sinnvollen monastischen Fastenbrauch der Bücherausteilung hingewiesen wie ihn die Benediktsregel für den Beginn der Fastenzeit vorsieht (RB 48,15) und wie ihn unsere Ordensüberlieferung von Anfang an praktiziert (hat).

In diesem Rundbrief möchte ich nun etwas eingehen auf die Feier der Karwoche und der Drei Österlichen Tage (aber ohne Osternacht und Ostern, damit der Brief nicht zu lange wird!). Auch dazu findet man in der Verlautbarung der Gottesdienstkongregation „Paschalis Sollemnitatis“. Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung vom 16. Januar 1988 wertvolle theologische und praktische Angaben und Anweisungen. Was unsere Ordensliturgie für diese höchsten Tage des Kirchenjahres betrifft, wird man sich am besten, vor allem dort, wo Gläubige und Gäste an unseren Feiern teilnehmen, an die Römischen Liturgiebücher halten oder zumindest sich an ihnen orientieren, um zu sehen, welche Elemente aus unserer alten Liturgie übernommen und integriert werden können. Jedes Kloster befindet sich da wohl in einer anderen Situation. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im „Rituale Cisterciense“ (Bernardus-Verlag Langwaden 1998), auf den Seiten 44-84, die auf unserer Eigentradition beruhende Feier des Palmsonntags und der Drei Österlichen Tage beschrieben ist, wie sie die Römische Gottesdienstkongregation 1973/1975 für die Zisterzienser der Strengen Observanz approbiert hat.

Angesichts der Tatsache, dass wir im Orden immer mehre kleinere und überalterte Gemeinschaften haben, frage ich mich, ob für diese Gemeinschaften nicht in Frage käme, was in Nr. 43 von „Paschalis Sollemnitatis“ steht, nämlich: „Es empfiehlt sich, dass kleinere Ordensgemeinschaften... an den Feiern der Drei Österlichen Tage in grösseren Kirchen teilnehmen“?

I.                  DIE  HEILIGE  WOCHE (KARWOCHE) UND DIE DREI ÖSTERLICHEN TAGE

In der Heiligen oder Grossen Woche (Hebdomada Sancta oder Maior), im Deutschen „Karwoche“ (vom altgermanischen Kara: Trauer abgeleitet), feiert die Kirche die Heilsgeheimnisse, die Christus in den letzten Tagen seines Lebens, von seinem messianischen Einzug in Jerusalem an, vollbracht hat (PS 27).

1. Der Palmsonntag (Passionssonntag)

Der Palmsonntag, dessen offizielle Bezeichnung lautet „Dominica in Palmis de Passione Domini“ (Palmsonntag vom Leiden des Herrn), ist das Portal zur Karwoche und verbindet seit ältesten Zeiten „die vorausgenommene Feier des königlichen Triumphes Christi (erster Teil) mit der Verkündigung seines Leidens (zweiter Teil)“ (PS 28). Nicht mehr der fünfte Fastensonntag ist der  eigentliche „Passionssonntag“, sondern der Palmsonntag! Seine Liturgie beginnt mit der Segnung der Palmen und mit der Palmprozession.

a) Feier des Einzugs Christi in Jerusalem

Für das Gedächtnis des feierlichen Einzuges Christi in Jerusalem sieht das Römische Messbuch drei Formen vor:

° Erste Form: Prozession. Das uralte Prinzip einer eigentlichen Prozession ist es, dass sie an einem Ort beginnt, der verschieden ist vom Ort, an dem nachher die heilige Eucharistie gefeiert wird. Darum ist diese erste Form die idealste von drei  gebotenen Möglichkeiten. Im Messbuch heisst es: „Zur festgesetzten Zeit versammelt sich die Gemeinde in einer Nebenkirche oder an einem anderen passenden Ort ausserhalb jener Kirche, die das Ziel der Prozession ist.“ In einigen Klöstern beginnt man daher beispielsweise die Palmsonntagsliturgie im Kapitelsaal und zieht dann durch den Kreuzgang in die Kirche (vgl. „Rituale Cisterciense“, S. 44, 51).

° Zweite Form: Feierlicher Einzug. Die Gläubigen versammeln sich mit Zweigen in den Händen vor dem Portal der Kirche oder in der Kirche selber, und zwar an einem geeigneten Platz ausserhalb des Altarraumes. Nach der Palmsegnung und der Verkündigung des Evangeliums zieht der Priester mit seiner Assistenz und den Gläubigen feierlich durch die Kirche zum Altarraum. Bei dieser Form handelt es sich also nicht um eine Prozession im strengen Sinne, sondern um einen feierlichen Einzug.

° Dritte Form: Einfacher Einzug. Diese ganz einfache Form ohne Palmsegnung ist nichts anderes als der „gewöhnliche“ Einzug des Priester zu Beginn der Messfeier, zu dem der entsprechende Eröffnungsvers gesungen oder rezitiert wird.

Die ordenseigene Tradition, nach der die Palmsegnung und die Prozession in der Kirche beginnen, lässt sich durchaus vertreten, auch wenn die hier beschriebene erste Form sinnvoller wäre. Gemäss dem Römischen Messbuch werden – anders als früher - die ausgeteilten Palmzweige gesegnet („Die Gläubigen tragen Zweige in den Händen“). Die alten zisterziensischen Prozessionsgesänge eignen sich weiterhin sehr gut, vor allem das hymnische „Gloria, laus et honor“ des THEODULF VON ORLÉANS (+821) und die schöne Antiphon „Ave, Rex noster“, die im 10. Jahrhundert Eingang in die Palmsonntagsliturgie fand (ein Preislied an den gekreuzigten Herrn). Der letzte Gesang: „Ingrediente Domino“ kann beim Einzug in die Kirche als Eröffnungsvers (Introitus) der Eucharistiefeier dienen. Da das „Kyrie eleison“ entgegen einer gängigen Meinung kein Buss-, sondern ein Huldigungsruf ist, empfiehlt das neue Römische Messbuch von 2000/2002 es am Palmsonntag nach dem feierlichen Einzug zu singen (also vor dem Tagesgebet).

b) Verkündigung der Leidensgeschichte

Seit der Liturgiereform wird am Palmsonntag entsprechend dem Lesejahr die Passionsgeschichte nach den Evangelisten Matthäus oder Markus oder Lukas gelesen. Durch die traditionelle Rollenverteilung (Christus, Evangelist, Volk) wird der Vortrag der Leidensgeschichte lebendiger und einprägsamer. Nach den liturgischen Normen ist die Christus-Rolle dem Priester vorbehalten (PS 33). Zu dieser Verkündigung werden selbstverständlich keine Leuchter (Kerzen) verwendet und Inzens, Begrüssung des Volkes und Bezeichnung des Evangelienbuches entfallen (PS 33). Nach den Anweisungen der liturgischen Bücher „soll nach der Passion eine (kurze) Homilie gehalten werden“ (PS 34), vor allem wenn Gläubige an unserem klösterlichen Gottesdienst teilnehmen.

c) Das Stundengebet am Palmsonntag

Da seit der Liturgiereform der Palmsonntag als der „Passionssonntag“ gilt, werden die alten, klassischen Passionshymnen des VENANTIUS FORTUNATUS (+ nach 600): „Pange, lingua, gloriosi“, „Lustris sex qui iam peractis“ und „Vexilla Regis prodeunt“ erst von der ersten Vesper des Palmsonntags an gesungen. So ist es jedenfalls im offiziellen Stundenbuch der Kirche („Liturgia Horarum“) vorgesehen, wobei allerdings eine kleingeschriebene Rubrik zugesteht: „An den Wochentagen der fünften Fastenwoche können zur Vigil, zu Laudes und Vesper die Hymnen der Karwoche genommen werden“.

DIE  DREI  ÖSTERLICHEN  TAGE  (TRIDUUM SACRUM)

Das Dokument „Paschalis Sollemnitatis“ gibt in der Nr. 38 eine tiefe theologische Einführung in diese Tage: „Die Kirche feiert die grössten Geheimnisse der Erlösung der Menschen jährlich an den drei Tagen, die von der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag an bis zur Vesper des Ostersonntags gehen. Diese Zeitspanne heisst mit Recht: ‚die drei Tage der Kreuzigung, der Grablegung und der Auferstehung Christi’; sie werden auch ‚die Drei Österlichen Tage’ genannt, weil in ihnen das Ostergeheimnis dargestellt und vollzogen wird, das heisst der Hinübergang des Herrn aus dieser Welt zum Vater. Die Kirche wird durch die Feier dieses Geheimnisses, in liturgischen und sakramentalen Zeichen, mit Christus, ihrem Bräutigam, innig vereint“.

2. Der Hohe Donnerstag (Gründonnerstag)

Dieser Tag hat nach der Überlieferung mehrere Namen: der „Hohe“ oder „Heilige“ Donnerstag, in den liturgischen Büchern der Kirche: „Feria Quinta in Cena Domini“. Im Deutschen nennt man diesen Tag: „Gründonnerstag“, wobei „grün“ ursprünglich vom althochdeutschen „greinen“: weinen kommt. Es war der „Weindonnerstag“, an dem von den öffentlichen Büssern Tränen der Reue und Freude geweint wurden, weil sie an diesem Tag wieder vom Bischof in die Kirchengemeinschaft aufgenommen worden sind. Mit der Messe vom Letzten Abendmahl geht die vierzigtägige Österliche Busszeit offiziell zu Ende und es beginnen jetzt die Drei Österlichen Tage. Das bedeutet konkret, dass das Stundengebet bis zur Abendmahlsmesse noch im Zeichen der Fastenzeit beziehungsweise der Karwoche steht. Streng genommen haben darum die feierlichen Lamentationen und die Trauermetten ihren Platz erst am Karfreitag und Karsamstag (vgl. PS, Nr. 40), obgleich sie gewisse neue Stundenbücher weiterhin schon am Gründonnerstag ansetzen wie früher. [Was die Trauermetten betrifft, weise ich die deutschsprachigen Klöster hin auf das von der Benediktinerabtei Münsterschwarzach herausgegebene Buch: „Trauermetten in der Karwoche“, Freiburg-Münsterschwarzach 1980 (Auszug aus: „Antiphonale zum Stundenbuch“) sowie auf das „Werkbuch zum Gotteslob“, Band 2, 209-216 und das „Münchener Kantorale“].

a) Die Fusswaschung

Mit dem Hohen Donnerstag ist nach der Überlieferung der Brauch der Fusswaschung verbunden, der in der frühchristlichen Taufpraxis und in der klösterlichen Hausliturgie seine Wurzeln hat. Die Regel unseres heiligen Mönchsvaters BENEDIKT beispielsweise kennt die wöchentliche Fusswaschung am Samstag, wenn „die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, allen die Füsse waschen“ (RB 35.9) und die Fusswaschung, die der Abt und die Brüder an den angekommenen Gästen des Klosters vornehmen (RB 53,13). Gerade in Mönchskreisen wurde die Fusswaschung sogar als ein Sakrament betrachtet, so offensichtlich noch von unserem heiligen BERNHARD im 12. Jahrhundert. Am Hohen Donnerstag aber bekommt die Fusswaschung eine tief theologische Bedeutung dadurch, dass die Kirche die dienende Liebe des Erlösers nachahmt, der seinen Jüngern die Füsse gewaschen und den Auftrag (darum wird die Fusswaschung auch „Mandatum“ genannt) gegeben hat: „Wenn nun ich, der Herr und Meister, euch die Füsse gewaschen habe, dann müsst auch ihr einander die Füsse waschen. Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt habe“ (Joh 13,14-15 = Evangelium der Abendmahlsmesse).

In unserem Orden war es vom Anfang an bis in die neuere Zeit Brauch, am Nachmittag des Hohen Donnerstags im Kapitelsaal oder im Kreuzgang die Fusswaschung an den Armen (anfänglich nach der Non, später nach der Messfeier) und an den Mönchen, Konversen und Novizen (vor der Komplets- oder Kollationslesung) vorzunehmen (vgl. die sehr genaue Beschreibung in den „Ecclesiastica Officia“ des 12. Jh., Kap. 21; und im “Rituale Cisterciense” [altes], Buch III, Kap. 21). Nach der Armenfusswaschung mussten die einzelnen Mönche den einzelnen Armen je ein Geldstück geben!

Seit der Neuordnung der Karwoche (1955) hat die Fusswaschung in der Römischen Liturgie ihren Platz nach dem Evangelium. So ist es auch in den neuesten liturgischen Büchern vorgesehen. Wo es sich machen lässt, wäre also die Fusswaschung innerhalb der Abendmahlsmesse sehr sinnvoll (vgl. „Rituale Cisterciense“, Langwaden 1998,  S. 55). Die Fusswaschung soll aber nicht zu einem biblischen Spiel werden (die Zwölfzahl ist nicht erforderlich!), sondern nach dem Beispiel Christi Zeichen dienender Liebe sein. Was die Gesänge zur Fusswaschung betrifft, kann man ruhig die aus unserer Tradition nehmen, aber mit einem Blick auf die Auswahl und Angaben im Römischen Messbuch. Jedenfalls ist die Fusswaschung am Hohen Donnerstag angesichts ihrer tiefen Bedeutung angebracht, ob nach der Ordenstradition ausserhalb der Abendmahlsmesse oder nach dem Modell der Römischen Liturgie innerhalb der Eucharistiefeier. Im Orden war es immer auch üblich, dass man im Zusammenhang mit der Fusswaschung (nachher) das Kapitel 13 des Johannesevangeliums las. Hat man daher Joh 13,1-15 schon bei der Fusswaschung vor der Abendsmahlsmesse gelesen, so kann bei dieser als Evangelium Lk 22,24-30 genommen werden (vgl. „Rituale Cisterciense“, Langwaden 1998,  S. 55).

b) Die Messe vom Letzten Abendmahl

Das Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ führt mit folgenden Worten in den Gehalt dieser Feier ein: „Mit der Messe am Abend des Gründonnerstags beginnt die Kirche die Drei Österlichen Tage und gedenkt des Letzten Abendmahles, bei dem Jesus, der Herr, in der Nacht, da er verraten wurde, aus Liebe zu den Seinen, die in der Welt waren, seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein Gott, dem Vater, darbrachte und den Aposteln zur Speise und zum Trank gab und ihnen und ihren Nachfolgern im Priestertum auftrug, dies ebenfalls als Opfer darzubringen (Nr. 44).

Volle Aufmerksamkeit soll den Geheimnissen zugewandt werden, deren Gedächtnis in dieser Messe gefeiert wird: der Einsetzung der Eucharistie und des Priestertums und dem Gebot der Bruderliebe; davon soll heute auch die Homilie handeln (Nr. 45)“.

Bezüglich der Feier der Abendmahlsmesse verweise ich auf das Römische Messbuch und das „Rituale Cisterciense“ (Langwaden 1998,  S. 54-58) und mache hier nur auf ein paar Einzelaspekte aufmerksam.

Die Messe vom Letzten Abendmahl wird selbstverständlich am Abend, zu der für alle geeignetsten Stunde, gefeiert (PS, Nr. 46). Nach ältester Überlieferung der Kirche sind am Hohen Donnerstag alle Messen ohne Gemeinde untersagt (PS, Nr. 47).  Der Tabernakel soll vor der Feier vollständig leer sein. Die Hostien für die Kommunion der Klostergemeinschaft und der Gläubigen müssen in der Abendmahlsmesse konsekriert werden. Die Menge des zu konsekrierenden Brotes soll ausreichend sein, auch für die Kommunion am Karfreitag (PS, Nr. 48). Wie es im Orden Brauch ist, läuten während des „Gloria“ die Glocken (nach unseren Bestimmungen bis zu „Domine Deus, Rex caelestis“...) und schweigen dann bis zum „Gloria“ der Osternacht (PS, Nr. 50).

Nach dem Schlussgebet der Eucharistiefeier wird eine Prozession gehalten, in der das Allerheiligste durch die Kirche zum Aufbewahrungsort übertragen wird. Was diesen Aufbewahrungsort des Allerheiligsten betrifft, gelten folgende liturgische Bestimmungen, deren Anliegen es offensichtlich ist, seinen theologischen und praktischen Sinn gut verständlich zu machen: „Zur Aufbewahrung des Allerheiligsten soll eine Kapelle vorbereitet und würdig ausgeschmückt werden, die zum Beten und Meditieren einlädt; es empfiehlt sich aber dabei eine strenge Nüchternheit, die der Liturgie dieser Tage entspricht. Wenn der Tabernakel in einer eigenen Kapelle steht, die vom Hauptschiff der Kirche getrennt ist, empfiehlt es sich, dort den Ort für die Aufbewahrung und Anbetung herzurichten .(PS, Nr. 49). Die Aufbewahrung des Sakramentes geschieht im verschlossenen Tabernakel oder in einem Aufbewahrungsgefäss (capsa). Eine Aussetzung mit der Monstranz ist nicht zulässig. Der Tabernakel oder das Aufbewahrungsgefäss soll nicht die Form des ‚Heiligen Grabes’ haben; man meide auch den Ausdruck ‚Heiliges Grab’; der Aufbewahrungsort ist nicht dazu da, das Begräbnis des Herrn darzustellen, sondern um das eucharistische Brot für die Kommunion am Karfreitag aufzubewahren  (PS, Nr. 55). Dazu ist allerdings anzumerken, dass in gewissen Gegenden dieses „Heilige Grab“ eine lange Tradition hat und im Volk verankert ist. Je nach den Verhältnissen könnte bei uns zum Beispiel der Kapitelsaal als Aufbewahrungsort in Betracht kommen, vor allem dort, wo in ihm ein Altar steht. Nach dem liturgischen Brauch wird vor dem Allerheiligsten eine nächtliche Anbetung („Ölbergstunde“) gehalten, mit der zum Beispiel die Komplet verbunden werden kann. „Bei einer längeren eucharistischen Anbetung kann gegebenenfalls ein Teil des Johannesevangeliums (Kap. 13-17) gelesen werden. Diese Anbetung soll aber nach Mitternacht ohne jede Feierlichkeit sein, da der Tag des Leidens des Herrn dann schon angefangen hat“ (PS, Nr. 57).

Nach der Feier des Abendmahlsmesse findet die „Entblössung“ (Denudatio) des Altars statt, die im Mittelalter dramatisch ausgestaltet wurde. Das Abdecken der Altäre  nach der liturgischen Feier war ursprünglich immer üblich, erhielt aber am Hohen Donnerstag eine besondere Deutung: Sie wurde als Zeichen der Trauer verstanden über die Wegnahme der Kleider des Herrn. Die liturgischen Normen sagen dazu Folgendes: „Nach der Messe wird der Altar abgedeckt. Die Kreuze in der Kirche werden, wenn möglich, mit einem Tuch von roter oder violetter Farbe verhüllt, wenn dies nicht schon am Samstag vor dem 5. Fastensonntag geschehen ist. Vor den Bildern der Heiligen sollen keine Lichter angezündet werden“ (PS, Nr. 57).

3. DER KARFREITAG

Der Karfreitag heisst offiziell „Feria Sexta in Passione Domini“, in vielen Sprachen aber einfach der „Heilige Freitag“. Das deutsche „Karfreitag“ bedeutet: der Trauerfreitag. Sehr schön erklärt „Paschalis Sollemnitatis“ die theologische Bedeutung dieses heiligen Tages: „An diesem Tag, da, ‚Christus, unser Osterlamm’, geopfert ist, betrachtet die Kirche das Leiden ihres Herrn und Bräutigams und verehrt sein Kreuz; dabei erwägt sie ihren eigenen Ursprung aus der Seitenwunde des am Kreuz entschlafenen Christus und tritt betend für das Heil der ganzen Welt ein“ (PS, Nr. 58). Auch hier möchte ich nur einige wichtige Aspekte für den würdigen Vollzug der Karfreitagsliturgie hervorheben, denn sie ist ja in ihrer Gesamtheit im Römischen Messbuch und auch im „Rituale Cisterciense“ (Langwaden 1998, S. 58-68) eingehend beschrieben.

Nach ältester Überlieferung feiert die Kirche am Karfreitag keine Eucharistie, hingegen wird den Gläubigen während der Feier vom Leiden und Sterben Christi die heilige, in der Abendmahlsmesse konsekrierte Kommunion gereicht (PS, Nr. 59). Da gewisse Liturgiewissenschaftler und Theologen sich gegen die Kommunionfeier am Karfreitag ausgesprochen hatten (unter Berufung auf eine alte Tradition), begann man in einigen Pfarreien und Gemeinschaften, die Kommunionfeier einfach wegzulassen. Diese Praxis widerspricht aber klar den seit 1955 bis heute geltenden liturgischen Normen. Die Kommunionfeier ist in den neuen liturgischen Büchern ein integrierender Teil der Karfreitagsliturgie. Sie umfasst nämlich drei Teile: a) Wortgottesdienst, b) Kreuzverehrung und c) Kommunionfeier.

Die Feier vom Leiden und Sterben Christi findet am Nachmittag etwa gegen 15.00 Uhr. Aus seelsorglichen Gründen kann eine andere Zeit festgelegt werden, nicht jedoch nach 21.00 Uhr (PS, Nr. 63).

Die Leidensgeschichte nach Johannes wird auf die gleiche Art gesungen oder gelesen wie am Palmsonntag. Nach der Weisung von „Paschalis Sollemnitatis“ folgt nachher eine Homilie: „Nach der Leidensgeschichte folgt eine Homilie, an deren Schluss der Priester die Gläubigen zu einer kurzen Meditation einladen kann“ (PS, Nr. 66).

Aus den zehn Grossen Fürbitten, die aus dem Altertum überkommen sind, kann der Priester, wenn er das will, diejenigen auswählen, die den örtlichen Verhältnissen am besten entsprechen, muss dabei aber die Reihe der Gebetsanliegen beachten, die stets für die Fürbitten (das Allgemeine Gebet) vorgesehen sind (PS, Nr. 67).

Wichtig scheinen mir die liturgischen Angaben zur Kreuzverehrung: „Für die Erhebung des Kreuzes soll dieses selbst gross genug und ansehnlich sein; eine der beiden im Messbuch angegebenen Formen kann gewählt werden. Dieser Ritus soll mit der ganzen Feierlichkeit vollzogen werden, die diesem Geheimnis unserer Erlösung zukommt: Sowohl der Ruf zur Kreuzerhebung als auch die Antwort des Volkes sollen gesungen werden, und das ehrfurchtsvolle Schweigen nach jeder der drei Kniebeugen soll nicht übergangen werden, während der Priester stehend das Kreuz hoch erhoben hält“ (PS, Nr. 68). Die erste der hier erwähnten Formen (die traditionelle) ist: ein verhülltes Kreuz wird in drei Momenten enthüllt und gezeigt; die zweite: ein unverhülltes Kreuz wird gezeigt. Das Kreuz (und nur eines!) wird danach jedem einzelnen Gläubigen zur Verehrung dargeboten (ausser die gottesdienstliche Versammlung wäre sehr gross), da die persönliche Verehrung ein wesentliches Element dieser Feier ist (PS, Nr. 69). Nach der neuesten Auflage des Römischen Messbuches (2000/2002) soll der Priester zur persönlichen Kreuzverehrung nach Möglichkeit Messgewand und Schuhe ausziehen, was einer alten liturgischen Tradition entspricht, die auch unser Orden seit den Anfängen bis in die letzten Jahre kannte (bei uns trug sogar der ganze Konvent bei der Karfreitagsliturgie keine Schuhe!). Nach demselben Römischen Messbuch kann man für die Begleitgesänge der Kreuzverehrung auch die JACOPONE DA TODI (+1306) zugeschriebene Sequenz „Stabat Mater dolorosa“ (deutsche Übersetzung: „Christi Mutter stand mit Schmerzen“)  nehmen. 

Zu beachten ist noch, was „Paschalis Sollemnitatis“ in der Nr. 71 schreibt: „Nach der Feier wird der Altar abgedeckt, wobei jedoch das Kreuz mit vier Leuchtern auf dem Altar zurückbleiben“. Das Dokument empfiehlt für den Karfreitag auch die Übungen der Volksfrömmigkeit (Kreuzweg, Passionsprozessionen oder Andachten zu den sieben Schmerzen Mariens usw.), doch sollen sie zeitlich so angesetzt werden, dass der Hauptgottesdienst nicht beeinträchtigt wird, der „all diese Andachten weit überragt“ (PS, Nr. 72).

4. DER KARSAMSTAG

In der liturgischen Sprache wird dieser Tag „Sabbatum Sanctum“, also „Heiliger Samstag“, genannt. Eine andere Bezeichnung ist: der „Stille Sabbat“. Das deutsche Wort „Karsamstag“ deutet auf den Samstag in der Karwoche hin und meint (wie der Karfreitag): der Trauersamstag. Der Karsamstag wird immer wieder als aliturgischer Tag bezeichnet, was so natürlich nicht stimmt, denn auch am Karsamstag wird Liturgie gefeiert, nämlich die Stundenliturgie, nicht aber die eucharistische Liturgie (darum bleibt der Altar leer). Was der Sinn des Karsamstags ist, umschreibt „Paschalis Sollemnitatis“ so: „Am Karsamstag verweilt die Kirche am Grab des Herrn, betrachtet sein Leiden, seinen Tod und seinen Abstieg in das Reich des Todes und erwartet mit Fasten und Gebet seine Auferstehung“ (PS, Nr. 73). Daraus ergibt sich die Anregung: „Ein Bild Christi – am Kreuz, im Grab ruhend oder zum Reich des Todes hinabsteigend (vgl. die östliche Anastasis-Ikone) - , das das Geheimnis des Karsamstags veranschaulicht, oder auch ein Bild der schmerzhaften Mutter kann in der Kirche zur Verehrung der Gläubigen aufgestellt werden“ (PS, Nr. 74). Da bis zur Neuordnung der Feier der Osternacht im Jahre 1951 diese schon auf den Vormittag des Samstags vorverlegt worden war, verlor der Karsamstag seinen eigentlichen Charakter. Darum mahnt das römische Dokument: „Die Gläubigen sollen über den eigenen Charakter des Karsamstags unterrichtet werden. Feierbräuche, die mit diesem Tag verbunden sind, weil auf ihn früher die Osternachtfeier vorverlegt war, sollen der Osternacht und dem Ostersonntag vorbehalten werden“ (PS, Nr. 76).

4. DAS STUNDENGEBET  AN DEN DREI  ÖSTERLICHEN TAGEN

Mit der Abendmahlsmesse vom Gründonnerstag beginnt die Kirche also die Feier der Drei Österlichen Tage, so dass das Stundengebet (Liturgia Horarum) vom Karfreitag und Karsamstag ganz im Zeichen des Pascha-Mysteriums stehen. Die „Allgemeine Einführung in das Stundengebet“ (AES) gibt für diese drei (zwei) heiligen Tage folgende Regeln oder Empfehlungen:

a)      „Wer an der Abendmahlsfeier des Gründonnerstags oder an der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag teilnimmt, betet die Vesper des betreffenden Tages nicht(AES, Nr. 209 [200]).

b)     „Am Karfreitag und Karsamstag soll, wenn möglich, vor den Laudes die Vigil öffentlich und gemeinsam mit der Gemeinde gefeiert werden“ (AES, Nr. 210 [201]; PS, Nrn. 40 und 62)). Damit ist das gemeint, was man als „Trauermetten“ (PS. Nr. 40;  siehe oben unter dem Hohen Donnerstag) bezeichnet.

c)      „Die Komplet des Karsamstags beten nur die, die nicht an der Osternachtfeier teilnehmen“([AES, Nr. 211 [202]).

Wie ich bereits im letztjährigen Rundbrief (Nr. 2) schrieb, kennen die neuen Römischen Liturgiebücher den früheren Brauch nicht mehr, in diesen Tagen das Stundengebet zu vereinfachen, indem zum Beispiel keine Hymnen gesungen werden und die Doxologie „Ehre sei dem Vater“ bei den Psalmen weggelassen wird. In unserem Orden wurde dieser Usus schon im Jahre 1960 mit der Herausgabe des „Officium Tridui Sacri Majoris Hebdomadae juxta Ritum Cisterciensem Antiquum“ (Westmalle 1960) aufgegeben.

Hingegen ist auch im Römischen Stundenbuch vorgesehen, dass man weiterhin am Karfreitag und Karsamstag in den Laudes und bei der Vesper das Responsorium „Christus factus est“ singt, und zwar anstelle des Responsoriums nach der Kurzlesung, also vor der Benedictus- und Magnifcat-Antiphon. Der volle Text (wie früher auch) wird aber erst am Karsamstag gesungen.

Das Römische Stundenbuch hat am Karfreitag für die Kleinen Horen und am Karsamstag für alle Horen eigene Hymnen, die auf den besonderen Charakter dieser Tage abgestimmt sind. Man findet diese lateinischen Hymnen im „Heiligenkreuzer Brevier“ beziehungsweise im „Heiligenkreuzer Hymnar“ (mit Melodie).

 

II.              MITTEILUNGEN

1. NEUE HEILIGENFESTE (IM „DIRECTORIUM)

Sie haben vielleicht beachtet, dass im „Ordinis Cisterciensis Directorium Divini Officii“ 2003/2004 neue Heiligenfeste aufscheinen und dass für diese, aber auch für frühere in einem Appendix (Seiten 118-156) die lateinischen Eigentexte geboten werden (für die Übersetzung dieser Eigentexte sind die Bischofskonferenzen der einzelnen Länder zuständig!). Alle diese neuen Gedenktage fanden Eingang in die neueste Auflage des „Missale Romanum“ (Editio typica tertia, 2002) und somit auch in den Kalender der Gesamtkirche, also auch in den unsrigen. Diese neuen Gedenktage, die mit einer Ausnahme fakultativ sind, sind folgende:

  1. Heiligster Name Jesu, am 3. Januar. Das frühere Fest vom 2. Sonntag nach Epiphanie wurde also wieder eingeführt, aber reduziert zu einer „Memoria ad libitum“.
  2. Hl. Josefine Bakhita, Ordensfrau (+1947), am 8. Februar.
  3. Hl. Ludwig Maria Grignion de Monfort, Priester (+1716), am 28. April.
  4. Gedenktag Unserer Lieben Frau in Fatima, am 13. Mai.
  5. Hl. Christophorus Magallanes, Priester (+1927) und Gefährten, Märtyrer, am 21. Mai.
  6. Hl. Rita von Cascia, Ordensfrau (+1447), am 22. Mai.
  7. Hl. Augustinus Zhao Rong, Priester (+1815) und Gefährten, Märtyrer, am 9. Juli.
  8. Hl. Apollinaris, Bischof, Märtyrer (+ 3. Jh.) am 20. Juli.
  9. Hl. Scharbel Mahluf, Ordenspriester (+1898), am 24. Juli.
  10. Hl. Pio da Pietrelcina („Padre Pio“), Ordenspriester (+1968), Memoria obligatoria (!), am 23. September.
  11.  

[Vgl. Neue Heilige, in:: Gottesdienst 38 (2004), Heft 2, S.14]

Ich benütze die Gelegenheit, hier unserem “Directorista”, Fr. Xavier GUANTER von Poblet, für seine grossen Bemühungen und seine sorgfältige Arbeit am Ordensdirektorium unseren herzlichsten und anerkennenden Dank zu sagen. Ihm sind übrigens alle Vorschläge und Änderungen, die das „Directorium“ betreffen, mitzuteilen.

Was das schon mehrfach erwähnte neueste „Missale Romanum“ von 2000/2002 angeht, wird es wohl noch Jahre dauern, bis es in den muttersprachlichen Ausgaben erscheinen kann. Wie ich gehört habe, hat man in den deutsch- und französischsprechenden Ländern noch nicht einmal mit der Übersetzung begonnen... Schuld daran scheint die sehr anspruchsvolle und umfassende Römische Übersetzerinstruktion „Liturgiam authenticam“ (= Fünfte Instruktion zur richtigen Anwendung der Konstitution über die Heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils vom 7. Mai 2001) zu sein, die sehr strenge Regeln und Kriterien für die Übersetzung liturgischer Texte vorgibt.

2. 40 JAHRE LITURGIEKONSTITUTION „SACROSANCTUM CONCILIUM“

Am 4. Dezember 2003 war der 40. Jahrestag der Promulgation der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, die als erster Text des Zweiten Vatikanischen Konzils verabschiedet wurde. Dieses Jubiläum hat Papst JOHANNES PAUL II. am 4. Dezember 2003 mit seinem sehr schönen Apostolischen Schreiben „Spiritus et Sponsa“ gewürdigt [deutscher Text in der deutschen Wochenausgabe des „L’Osservatore Romano“ Nr. 3 vom 16. Januar 2004, Seiten 7-8. Vgl. dazu den Artikel des Päpstlichen Zeremonienmeisters, Erzbischof Piero MARINI, ebd. 9-10]. Zu diesem Anlass haben auch einige Bischofskonferenzen oder einzelne Bischöfe ein Hirtenwort veröffentlicht [vgl. zum Beispiel das Hirtenwort der deutschen Bischöfe vom 24. September 2003 oder den Hirtenbrief des Basler Bischofs Kurt KOCH zum 1. Adventssonntag 2003: „Die Gegenwart Jesu Christi feiern“]. An verschiedenen Universitäten und Liturgischen Instituten, so zum Beispiel in Rom, Paris, Trier, Erfurt, Fribourg, fanden bei dieser Gelegenheit Kongresse und Tagungen über die Liturgiekonstitution statt. Die deutschsprachigen Klöster möchte ich noch hinweisen auf ein beachtenswertes pastorales Schreiben der deutschen Bischöfe vom 24. Juni 2003 über die lebendige Feier der Liturgie: „Pastorales Schreiben. Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde. Impulse für eine lebendige Feier der Liturgie“ (= Die deutschen Bischöfe, 74, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonner Talweg 177, 53129 Bonn) [der Text wie viele andere Dokumente und Nachrichten kann abgerufen werden bei: www.liturgie.de].

*    *    *

 

Der nächste Rundbrief folgt voraussichtlich zum Advent 2004. Wegen längerer Erkrankung ist der Rundbrief zum Advent 2003 leider ausgefallen.

Mit meinen Segenswünschen für eine heilbringende Fasten- und Osterzeit grüsse ich Sie alle herzlich und mitbrüderlich

 

Ihr fr. Alberich M. Altermatt O.Cist.

Kloster Eschenbach (Schweiz), 22. Februar 2004

 

 

 

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