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RUNDBRIEF (5) FASTEN- UND OSTERZEIT 2006 PAX„GEKOMMEN
IST IM JAHRESLAUF
Liebe
Mitschwestern! Nach einem längeren Unterbruch, der weitgehend bedingt ist durch die besondere Situation, in die wir hier, im Kloster Eschenbach, nach der schweren Grippeepidemie im Februar 2005 geraten sind, fahre ich mit meinen liturgischen Rundbriefen fort, zumal ich aus den vielen positiven Reaktionen gespürt habe, dass sie geschätzt werden. Dieser fünfte Rundbrief erscheint nun zur Fasten- und Osterzeit, der ich bereits zwei Briefe gewidmet habe, nämlich: Rundbrief 2 von 2003 und Rundbrief 3 von 2004, die sich aber gegenseitig ergänzen und je neue Themen behandeln. Mit der Fastenzeit, die man „die grossen Jahresexerzitien des Volkes Gottes“ (Balthasar FISCHER) genannt hat, treten wir wieder ein in diese neunzig Tage dauernde Periode des Kirchenjahres, in der unsere christliche Liturgie intensiv das feiert, was ihr Daseinsgrund und ihre Wesensmitte ist und das, was der unaufgebbare Kern unseres christlichen Glaubens, Hoffens und Lebens ist: das Pascha-Mysterium, das österliche Geheimnis von Jesu Leiden, Tod und Auferstehung. In dem vor einigen Monaten erschienenen „Kompendium“ des „Katechismus der Katholischen Kirche“ handeln die Nummern 221-249 vom Pascha-Mysterium in der Zeit und in den Sakramenten der Kirche. In Nr. 222 heisst es: „In der Liturgie der Kirche bezeichnet und verwirklicht Christus vor allem sein Pascha-Mysterium“ (vgl. auch Nr. 218). Die Feier von Ostern, dem Fest der Feste, stellt den Höhepunkt des ganzen liturgischen Jahres dar (vgl. ebd. Nr. 241). I. DIE VIERZIG HEILIGEN TAGE (QUADRAGESIMA) Seit dem 4. Jahrhundert bereitet sich die Kirche während ganzen vierzig Tagen auf die liturgische Feier des Pascha-Mysteriums am hohen Osterfest vor. Die Liturgie der Kirche bezeichnet diese Zeit einfach als „Quadragesima“: „die Vierzig-Tage-Zeit“. Sie ist von ihrer Sinngebung her eine aszetisch-liturgische Vorbereitunsgzeit auf Ostern, bei der das Fasten von allem Anfang an eine grundlegende, nicht aber ausschliessliche Bedeutung spielt (in der deutschen Sprache trägt daher die „Quadragesima“ den Namen: „Fastenzeit“). 1. Eine Zeit des Fastens Warum die vierzig heiligen Tage zunächst eine Zeit des Fastens sind, das erklärt sehr schön der dem heiligen Papst GREGOR DEM GROSSEN (+604) zugeschriebene Fastenhymnus „Ex more docti mystico“, der nach der letzten Liturgiereform nun auch Eingang in manche unserer Stundenbücher gefunden hat. Die ersten beiden Strophen lauten: „Nun
ruft ein heil’ges Fasten aus, So
hat es das Gesetz verlangt, Die Praxis des vierzigtägigen Fastens wird in diesem Hymnus biblisch und vor allem christologisch begründet. Die Zahl 40 hat bekanntlich in der Bibel eine grosse Bedeutung und hat meistens mit Neuwerden und Bereitmachen zu tun. So dauerte die Sintflut, aus der ein neues Menschengeschlecht hervorgehen sollte, vierzig Tage und Nächte (vgl. Gen 7,17). Vierzig Jahre musste das Volk Israel durch die Wüste wandern, um endlich in das Gelobte Land zu gelangen (vgl. Ex 16,35). Vierzig Tage und Nächte blieb MOSE auf dem Berg Sinai, um die Gebote Gottes zu empfangen (Ex 24,18). Vierzig Tage und Nächte wanderte der Prophet ELIJA zum Gottesberg Horeb, gestärkt durch Wasser und Brot, das ihm der Engel Gottes geschenkt hatte (1 Kön 19,8). Übrigens liest die Kirche seit ältesten Zeiten gerade auch in diesem Zusammenhang am 2. Fastensonntag immer das Evangelium von der Verklärung Christi, bei der den Aposteln neben Christus genau diese beiden alttestamentlichen Gestalten MOSE und ELIJA erschienen sind (vgl. dieses Jahr: Mk 9,2-10). Auch JONA predigte in der Stadt Ninive, dem Volke bleibe noch eine Frist von vierzig Tagen, um sich zu Gott zu bekehren (Jona 3,4). Ganz entscheidend jedoch ist schliesslich das Beispiel, das JESUS selbst gegeben hat, als er vor seinem ersten öffentlichen Auftritt vierzig Tage und Nächte in der Wüste fastete und danach vom Teufel in Versuchung geführt wurde und ihn besiegte. Es ist also nicht ohne Grund, dass die Kirche nach ihrer Überlieferung am 1. Fastensonntag dieses Evangelium verkündet (vgl. Mt 4,1-11; dieses Jahr: Mk 1,12-15; Lk 4,1-13). In der heiligen Vierzig-Tage-Zeit fastet die Kirche darum mit JESUS und wegen ihm und das unterscheidet sie ganz wesentlich von der Adventszeit, die keine eigentliche Fastenzeit ist. Für die frühe Kirche hatte das Fasten als Vorbereitung auf Ostern einen so grossen Stellenwert, dass der heilige ATHANASIUS VON ALEXANDRIEN (+373) sagen konnte: „Wir können nicht nach Jerusalem hinaufziehen, um das Pascha (das Ostermahl) zu essen, wenn wir das vierzigtägige Fasten nicht beobachtet haben“ (vgl. seinen sechster Osterbrief; PG 26,1389)! In den biblischen und liturgischen Texten der Fastenzeit, vor allem in den Gebeten und Präfationen, finden wir so etwas wie eine „Theologie des Fastens“. Eine der Fastenpräfationen zum Beispiel erklärt den tiefen, religiösen Sinn des Fastens wie folgt: „Durch das Fasten des Leibes hältst du die Sünder nieder, erhebst du den Geist, gibst du uns die Kraft und den Sieg durch unseren Herrn Jesus Christus“ (vgl. Präfation IV im deutschen Messbuch). Allerdings kommt noch ein anderer wichtiger Aspekt des Fastens hinzu – und das war schon in der frühen Kirche so, aber auch im Mönchtum - , nämlich: die Armenfürsorge (Diakonie)! Im Fasten solidarisiert man sich mit den Armen, mit den unglaublich vielen Armen, die auch heute auf unserem Planeten leben. Und mit dem durch das Fasten Ersparten kommt man ganz konkret den Armen und Notleidenden zu Hilfe! Auch diese Dimension des Fastens, die sehr stark von den alttestamentlichen Lesungen zu Beginn der Österlichen Busszeit hervorgehoben wird, bringt eine Fastenpräfation zum Ausdruck: „Die Entsagung mindert in uns die Selbstsucht und öffnet unser Herz für die Armen. Denn deine Barmherzigkeit drängt uns, das Brot mit ihnen zu teilen in der Liebe deines Sohnes“ (vgl. Präfation III im deutschen Messbuch). Das ist im Übrigen auch der Zweck der vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) angeregten Fastenaktionen, die wir heute in unseren verschiedenen Ländern kennen. Dass das „Liebestun“ (Diakonie) einer der Grundaufgaben der Kirche ist, wollte Papst BENEDIKT XVI. uns allen mit seiner ersten Enzyklika „Deus Caritas est“ wieder eindringlich in Erinnerung rufen. Sehr interessant ist an dieser Enzyklika speziell das, was die Liturgie, insbesondere die Eucharistiefeier, betrifft. Der Papst zeigt – im Einklang mit der gesamten christlichen Tradition - , dass Eucharistie und Diakonie, Gottesdienst und Menschendienst, nicht voneinander getrennt werden dürfen. Er schreibt beispielsweise: „Die übliche Entgegensetzung von Kult und Ethos fällt hier einfach dahin: Im ‚Kult’ selber, in der eucharistischen Gemeinschaft ist das Geliebtwerden und Weiterlieben enthalten. Eucharistie, die nicht praktisches Liebeshandeln wird, ist in sich selbst fragmentiert, und umgekehrt wird ... das ‚Gebot’ der Liebe überhaupt nur möglich, weil es nicht bloss Forderung ist: Liebe kann ‚geboten’ werden, weil sie zuerst geschenkt wird“ (Nr. 14). Das Fasten, eine der charakteristischen Praktiken aller grossen Weltreligionen und speziell des Mönchtums, wurde bekanntlich in den letzten Jahren wieder neu entdeckt, wenn auch vor allem als Gesundheits- und Heilfasten, was aber durchaus ein bedenkenswerter Aspekt des Fastens ist. Über das Fasten, seine Geschichte, Methoden und sein Ziel sind in neuerer Zeit gute Bücher erschienen. Ich denke an das nun schon mehrfach aufgelegte Büchlein „Fasten“ von P. Anselm GRÜN OSB, einem guten Kenner der christlichen, monastischen und liturgischen Überlieferung, dessen Schriften zur Zeit in verschiedene Sprachen übersetzt werden. 2. Eine Zeit der Busse Der eigentliche Aufruf der vierzigtägigen Fastenzeit ist die Predigt JESU im Evangelium: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15)! Umkehr (Busse, ‚Metanoia’) ist bekanntlich ein Grundbegriff des Neuen Testamentes und darum auch ein Grundauftrag der Fastenzeit. Umkehr ist ein Motiv, das in der Fastenliturgie allgegenwärtig ist. Es wäre interessant, die biblischen und liturgischen Texte dieser Tage und Wochen einmal unter diesem Gesichtspunkt zu hören und zu lesen! Die Fastenzeit ist eine Zeit der Neuwerdung: „der Frühling der Kirche“, wie man sie auch genannt hat. Darauf spielt ein zeitgenössischer Fastenhymnus an: „Die
Erde zu heilen, schuf Gott diese Tage. (Monastisches Stundenbuch, St. Ottilien 1982, 43: Vigil-Hymnus) Sehr ausgeprägt ist der Busscharakter am Aschermittwoch (Cineres), der das Eingangsportal zu den heiligen vierzig Tagen ist. Da ursprünglich das Osterfasten nur auf die Drei Österlichen Tage (Triduum sacrum) beschränkt war, begann man im 4. Jahrhundert das Fasten in Anlehnung an die biblischen Vorbilder, besonders JESUS, auf vierzig Tage auszudehnen. Weil aber nach einem Prinzip, das bis heute Gültigkeit hat, am Sonntag, am Tag der Auferstehung des Herrn, nicht gefastet werden darf und kann, musste man, um auf vierzig Tage zu kommen, den Beginn der Fastenzeit vorverlegen, eben auf den Aschermittwoch. Das ist im Abendland seit dem 7. Jahrhundert so, während vorher und zum Teil auch noch nachher der 1. Fastensonntag der eigentliche Anfang der Vierzig-Tage-Zeit („Caput Quadragesimae“) war. Um die Liturgie am Aschermittwoch, wie übrigens auch die ganze Liturgie der Fastenzeit, richtig verstehen zu können, muss man um einige historische Gegebenheiten der frühen Kirche wissen. Im christlichen Altertum mussten nämlich alle, die das Buss-Sakrament empfangen wollten, zu öffentlichen Büssern werden. Nach dem privaten Bekenntnis ihrer Sünden vor dem Bischof oder einem Priester bekamen sie eine entsprechende Bussleistung von unterschiedlicher Dauer auferlegt, die ausser Fasten unter anderem auch das Tragen von Trauerkleidung und Verzicht auf Schönheitspflege umfasste. In einer rituellen Feier, zu der die Bestreuung mit Asche gehörte, traten die Sünder und Sünderinnen am Aschermittwoch in den öffentlichen Büsserstand. Nach Ableisten der Busszeit wurden sie dann am Hohen Donnerstag in einem Versöhnungsritus vom Bischof wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Im 11. Jahrhundert aber wurde in der römischen Liturgie die Austeilung der Asche am Aschermittwoch auf alle Gläubigen ausgedehnt, zu der Zeit also, als die öffentliche Busse langsam von der Privatbeichte abgelöst wurde. Die Liturgie der Kirche ist am Aschermittwoch in ihren Gesängen, Gebeten und Gesten immer noch sehr stark geprägt von dieser alten Bussliturgie und Busspraxis der Kirche. Was die konkrete Gestaltung der Bussliturgie betrifft, so halten wir uns im Orden an die Vorgaben des Römischen Messbuches, wobei wir unsere ordenseigenen alten Texte und Gesänge sehr wohl verwenden können, sofern sie dem römischen Formular in etwa entsprechen. Der eigentliche Bussritus mit der Austeilung der gesegneten Asche (traditionsgemäss ist es die Asche der verbrannten Palmzweige des vorigen Jahres), der den Bussakt zu Beginn der Eucharistiefeier ersetzt, findet nach dem Evangelium und der darauf folgenden Homilie statt. Das Römische Messbuch sieht auch die Austeilung der Asche ausserhalb der Messfeier vor, in diesem Fall in Verbindung mit einer Wortgottesfeier. Das römische Dokument: „Paschalis Sollemnitatis“. Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung vom 16. Januar 1988 [= PS] schreibt in Nr. 21 zum Aschermittwoch Folgendes: „Am Aschermittwoch treten die Gläubigen, indem sie sich Asche auflegen lassen, in die Zeit ein, die zur Reinigung der Seele bestimmt ist. Dieses Zeichen der Busse, das aus biblischer Tradition stammt und im Gebrauch der Kirche bis auf uns gekommen ist, deutet an, dass der Mensch ein Sünder ist, der seine Schuld offen vor Gott bekennt; er gibt so seinem Willen zu innerer Umkehr Ausdruck, von der Hoffnung geleitet, dass der Herr ihm gnädig sein möge. Mit diesem Zeichen beginnt der Weg der Umkehr, deren Ziel der Empfang des Busssakramentes vor dem Osterfest ist... Der Aschermittwoch ist als Busstag in der ganzen Kirche verpflichtend zu halten, und zwar mit Abstinenz und Fasten“. Die Asche ist in der Bibel tatsächlich ein Zeichen der Busse, der Traurigkeit und der Vergänglichkeit. Mehrmals kommt in ihr der Begriff vor: „in Sack und Asche Busse tun“ (vgl. Est 4,1.3; 1 Makk 3,47; Jdt 4,9-15; Jon 3,6; Mt 11,21; Lk 10,13). Nach unserer ältesten Ordensüberlieferung kommt der Busscharakter der Fastenzeit dadurch zum Ausdruck, dass wir an den Ferialtagen beim Stundengebet zu den Orationen der einzelnen Horen [neuerdings, seit der letzten Liturgiereform, entsprechend auch zu den Preces bei den Laudes und zu den Fürbitten bei der Vesper] niederknien („genuflectimus ad formas“) [vgl. unser „Ordinis Cisterciensis Directorium Divini Officii“ 2005/2006, S. 43, Nr. 7]. Allerdings wird jede Gemeinschaft, besonders dort, wo mehrere betagte und kranke Mitschwestern/Mitbrüder sind, überlegen müssen, ob und wie sie dieser „Vorschrift“ nachkommen kann. Jedenfalls ist dieser alte und schöne Brauch nie abgeschafft worden! Wie bereits bemerkt, wird an den Sonntagen (und Festtagen) nach authentisch christlicher Praxis nicht gefastet. Die Sonntage sind keine Fasttage! Eine Sonderstellung nimmt ausserdem von alters her der 4. Fastensonntag, der Sonntag „Laetare“ (benannt nach dem Introitus dieses Sonntags: „Laetare, Jerusalem“) ein. Es ist, nach der Mitte der Fastenzeit, ein Tag der Freude und der Vorfreude auf Ostern. Nach den liturgischen Bestimmungen können am „Laetare“-Sonntag ab der ersten Vesper die Orgel und andere Instrumente gespielt und der Altar kann mit Blumen geschmückt werden. Diese Regel gilt ausserdem auch für Hochfeste und Feste in der Fastenzeit. Am 4. Fastensonntag können überdies rosafarbene Gewänder gebraucht werden (vgl. PS, Nr. 25). Dieser Brauch, der erstmals im 16. Jahrhundert erwähnt ist, hängt zusammen mit der päpstlichen Gepflogenheit, an diesem Sonntag eine goldene Rose zu segnen. Dahinter steht wohl die Idee, den Sieg des Frühlings über den Winter zu feiern, da in früheren Jahrhunderten die Christen nach einem alten (römischen) Volksbrauch am 4. Fastensonntag Rosen zum Gottesdienst mitbrachten und sich damit gegenseitig beschenkten. 3. Eine Zeit der Taufvorbereitung und der Tauferneuerung In der Liturgie der Fastenzeit ist auch das Taufmotiv stark präsent, vor allem ab der dritten Woche. Das hat wiederum seine historischen Gründe. Seit Beginn des 4. Jahrhunderts wurde die Osternacht zur grossen Taufnacht des Jahres, bei der in ihrer ursprünglichen Einheit die drei christlichen Initiationssakramente gespendet und gefeiert worden sind: Taufe, Firmung und Eucharistie. Die vierzigtägige Fastenzeit war darum für die Taufbewerberinnen und Taufbewerber eine sehr ausgeprägte Vorbereitungszeit auf die Taufe in der Osternacht (Taufkatechumenat), die etappenweise mit liturgischen Feiern (Skrutinien) gestaltet war. Viele biblische und liturgische Texte der Fastenzeit lassen sich nur auf diesem Hintergrund der frühchristlichen Taufvorbereitung verstehen (darum muss man bei der Auslegung dieser Texte, zum Beispiel bei der Predigt, diesem historischen Kontext Rechnung tragen!). Die Fastenzeit ist eine Zeit der Christwerdung! Im schon erwähnten römischen Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ wird der Doppelcharakter der Fastenzeit als Taufvorbereitung für die Katechumenen und als Tauferneuerung für die schon getauften Gläubigen folgendermassen beschrieben: „Die jährliche Fastenzeit ist die Zeit der Gnade, in der wir zum heiligen Berg des Osterfestes aufsteigen. Die Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, die Katechumenen und die Gläubigen auf die Feier des Paschamysteriums vorzubereiten. Die Bewerber werden durch die Feier der Einschreibung, durch Bussfeiern und Unterweisung zu den Sakramenten der Eingliederung geführt; die Gläubigen sollen mit grösserem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen und sich durch Busse auf die Erneuerung der Taufversprechen vorbereiten“ (PS, Nr. 6). Neuere Bücher über die Vierzig-Tage-Zeit beschäftigen sich wieder stärker mit der Taufwirklichkeit, welche Ausgang und Grundlage allen christlichen Lebens ist. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass zum Beispiel unsere heilige GERTRUD DIE GROSSE (+1301/1302) von Helfta die erste ihrer sieben „Geistlichen Übungen“ (Exercitia spiritualia) der Tauferneuerung gewidmet hat: „Um wieder von Schuld frei zu sein wie in der Taufe“. Dabei geht sie aus von den einzelnen Elementen des damaligen Taufritus. Das zweite „Exercitium“ geht über die „geistliche Umkehr“. Einzelne Fragen der liturgischen Gestaltung der vierzigtägigen Fastenzeit habe ich bereits in Rundbrief 2 von 2003 besprochen, während ich in Rundbrief 3 von 2004 auf die Heilige Woche (Karwoche) und auf die Drei Österlichen Tage (Triduum Sacrum) eingegangen bin. In Fortsetzung des 3. Rundbriefes möchte ich hier noch kurz die Liturgie der Osternacht behandeln. II. DIE HOCHHEILIGE OSTERNACHT Die hochheilige Osternacht (Ostervigil) ist das Urelement des liturgischen Jahreszyklus und geht vermutlich ohne Unterbrechung der Kontinuität auf apostolische Zeiten zurück. Die Feier der Osternacht ist der absolute Höhepunkt des Kirchenjahres und das letzte und höchste Ziel der ganzen vierzigtägigen Vorbereitungszeit, wobei das Pascha-Mysterium allerdings immer in seiner Einheit von Leiden, Tod und Auferstehung unseres Herrn JESUS CHRISTUS gesehen werden muss. Das will der aus dem Judentum übernommene Name des Osterfestes: „Pascha Domini (Hinübergang des Herrn)“ eigentlich auch zum Ausdruck bringen! Die Liturgie der Osternacht war ursprünglich eine Ganznachtfeier, eine Nachtwache in Anlehnung an die jüdische Paschafeier (vgl. Ex 12,42), die nach Einbruch der Nacht begann und bis zum „Hahnenschrei“ am frühen Morgen des Ostersonntags gehalten wurde. Der heilige AUGUSTINUS (+430) bezeichnete sie in einem berühmten Wort als die „Mutter aller heiligen Nachtwachen“ (mater omnium sanctarum vigiliarum). Diese nächtliche Vigilfeier bestand im Wesentlichen aus: a) einem entfalteten Wortgottesdienst, bei dem im Lichte des Ostergeheimnisses die wichtigsten Passagen des Alten und Neuen Testamentes gelesen wurden; b) aus der Eucharistiefeier und c) aus dem anschliessendendem brüderlichen (geschwisterlichen) Agapemahl. Im 3. und 4. Jahrhundert wurde die Ostervigil durch zwei Zusätze erweitert: die Tauffeier und die Lichtfeier (Luzernarium), zu denen in späteren Jahrhunderten noch weitere Feierelemente hinzugekommen sind. Das römische Dokument „Paschalis Sollemnitatis“ führt in die Liturgie der Osternacht mit diesen wichtigen Erklärungen ein: „Die Osternacht ist nach ältester Überlieferung ‚eine Nacht der Wache für den Herrn’; die Nachtwache, die in ihr gehalten wird, gedenkt jener heiligen Nacht, in der der Herr auferstand... In dieser Nacht erwartet die Kirche wachend die Auferstehung des Herrn und feiert sie mit den Sakramenten der Eingliederung in die Kirche (Nr. 77). Die Nacht des Paschafestes, die die Hebräer in Erwartung des Vorübergangs des Herrn, der sie von der Knechtschaft des Pharaos befreien sollte, verbrachten, wurde von ihnen als jährliches Gedächtnis daran begangen; sie war ein Vorausbild, das das wahre Pascha Christi ankündigte, nämlich der Nacht der wahren Befreiung, in der‚Christus die Ketten des Todes zerbrach und aus der Tiefe als Sieger emporstieg’ (Nr. 79). Von Anfang an hat die Kirche das jährliche Pascha, das Fest der Feste, vor allem in einer nächtlichen Vigil begangen. Denn die Auferstehung Christi ist das Fundament unseres Glaubens und unserer Hoffnung; durch die Taufe und Firmung werden wir in das Paschamysterium Christi mit hineingenommen: mit ihm gestorben, werden wir mit ihm begraben und mit ihm auferweckt und werden auch mit ihm herrschen. Diese Nachtwache ist auch Erwartung der Wiederkunft des Herrn (Nr. 80)“. Die Liturgie der Osternacht, deren Feiergestalt sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat, setzt sich heute nach dem Römischen Messbuch, dem auch wir folgen, aus vier Teilen zusammen: 1. Die Lichtfeier und das Osterlob (Exsultet) Die Lichtfeier zu Beginn der heiligen Osternacht ist dem uralten Brauch des Lucernariums (dem täglichen rituellen Lichtanzünden am Abend) entwachsen. Die feiernde Gemeinschaft versammelt sich für gewöhnlich ausserhalb der Kirche um ein Holzfeuer, das an einem geeigneten Ort angezündet worden ist. Nach den liturgischen Anweisungen „soll es so gross sein, dass seine Flamme wirklich die Finsternis zu durchbrechen und die Nacht zu erhellen vermag“ (PS, Nr. 82). Nach der Begrüssung und der Einführung segnet der Priester das neue Feuer und bereitet die Osterkerze, wobei das Römische Messbuch die sekundäre Ausschmückung (Einritzung des Kreuzes, der Jahreszahl, der Buchstaben Alpha und Omega wie auch das Anbringen der fünf Weihrauchkörner) freistellt - was eigentlich sehr zu bedauern ist!. Bezüglich der Osterkerze schreibt die Kirche vor: „Die Osterkerze soll, um der Echtheit des Zeichens willen, eine wirkliche Kerze aus Wachs sein und jedes Jahr neu angeschafft werden; es darf nur eine einzige Osterkerze gebraucht werden; sie soll von ansehnlicher Grösse sein, darf aber niemals eine Kerzenattrappe sein, damit sie wirklich ein Zeichen sein kann für Christus, der das Licht der Welt ist“ (PS, Nr. 82). Nach dem Anzünden der Osterkerze und dem ersten „Lumen Christi“ ziehen alle, angeführt vom Licht der Osterkerze, in die dunkle Kirche ein, wo der Diakon dann das feierliche Osterlob, das „Exsultet“ anstimmt, das wohl aus der Zeit des heiligen AMBROSIUS (+397) stammen dürfte. Wenn kein Diakon da ist und auch der Priester selbst das Osterlob nicht singen kann, so sehen die kirchlichen Richtlinien vor, dass es einem Kantor (Kantorin) übertragen werden kann, allerdings mit den entsprechenden Anpassungen, wie sie in den liturgischen Büchern vermerkt sind. 2. Der Wortgottesdienst Der Wortgottesdienst, das älteste und entfaltetste Element der Osternachtliturgie, verkündet die göttlichen Grosstaten der Heilsgeschichte. Er beruht auf der urchristlichen (und jüdischen!) Struktur und Abfolge des Lesegottesdienstes: biblische Lesung – Antwortgesang (Vorsänger[in]/Gemeinde) – Schweigen – abschliessendes Gebet des Priesters, in dem die alttestamentliche Lesung christologisch und österlich gedeutet wird. Die erneuerte Osternachtfeier hat sieben Lesungen aus dem Alten Testament, die meist der ältesten Tradition sowohl des Ostens als auch des Westens stammen, und zwei Lesungen aus dem Neuen Testament: eine Apostellesung und das Osterevangelium. Die Kirche empfiehlt dass, wo immer dies möglich ist, alle neun Lesungen gelesen werden, damit der Charakter der Nachtwache wirklich zur Geltung kommt (vgl. PS, Nr. 85). Wenn es jedoch pastorale Gründe nahe legen, dass die Zahl der Lesungen vermindert wird, dann gilt folgende Regel: „...Es sollen wenigstens drei Lesungen aus dem Alten Testament, und zwar aus den Büchern des Gesetzes und aus den Propheten, genommen werden; dabei darf die Lesung des 14. Kapitels des Buches Exodus mit ihrem dazugehörigen Canticum nie fehlen“ (PS, Nr. 85). Das heisst konkret: die für die Osternacht konstitutive Lesung aus Exodus 14 (mit dem Canticum) muss in jedem Fall genommen werden! Nach den Angaben des neuen „Missale Romanum“ (Editio typica tertia) von 2002 sind zwei alttestamentliche Lesungen das Minimum. Nach den Lesungen des Alten Testamentes wird das „Gloria“ gesungen, zu dem nach dem Unterbruch seit dem Hohen Donnerstag die Glocken geläutet werden (wo das üblich ist). Es wäre übrigens ideal, wenn der Wortgottesdienst bis zum „Gloria“ nur bei Kerzenlicht gefeiert werden könnte! Auf das Tagesgebet folgt die neutestamentliche Lesung (Römerbrief). Danach stimmt der Priester oder der Kantor (die Kantorin) das Oster-Halleluja an, das er (sie) dreimal und in jeweils höherem Ton singt und das von der Gemeinde wiederholt wird (vgl. PS, Nr. 87). Das Osterevangelium, zu dem nach den liturgischen Bestimmungen keine Kerzenträger(innen) zum Ambo treten, ist der Höhepunkt des Wortgottesdienstes. Nach dem Evangelium hält der Priester (Vorsteher) eine (wenn auch kurze) Homilie, „die nicht wegfallen soll“ (PS, Nr. 87). 3. Die Tauffeier (Tauferneuerung) Die Osternacht war einst der primäre Tauftermin. Durch den Erwachsenenkatechumenat ist in vielen Ländern das Bewusstsein für die Tauffeier in der Osternacht gewachsen. Dort wo, in der Osternachtfeier getauft wird, findet die Taufe jetzt statt. „Das Pascha Christi und unser eigenes wird jetzt im Sakrament gefeiert“, heisst es in Nr. 88 von „Paschalis Sollemnitatis“. In unseren Klosterkirchen, wo wohl nur in den seltensten Fällen getauft wird, ist die Erneuerung des Taufversprechens, auf die die vierzigtägige Vorbereitung in der Fastenzeit unter anderem hinzielt, der wichtigste Akt dieses dritten Teils der Osternachtfeier. Die Besprengung mit dem zuvor gesegneten Wasser ist das Gedächtnis an unsere Taufe. Das „Rituale Cisterciense“ von 1998 (S. 81-82) sieht „pro opportunitate“ vor der Wassersegnung den Gesang der Allerheiligenlitanei vor. 4. Die Eucharistiefeier Die Eucharistiefeier, die nach den Fürbitten mit der Gabenbereitung beginnt, ist der Höhepunkt der Osternachtfeier, „denn sie ist das österliche Sakrament, das Gedächtnis des Kreueszopfers Christi, die Gegenwart des Auferstandenen, die Vollendung der Eingliederung in die Kirche und die Vorwegnahme des ewigen Paschafestes“ (PS, Nr. 90). Das Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“ warnt vor der Gefahr, dass die Eucharistiefeier gleichsam nur als „Anhängsel“ des langen Gottesdienstes eilig vollzogen wird, wenn es anmerkt: „Es muss vermieden werden, dass diese Eucharistiefeier eilig und hastig gehalten wird; im Gegenteil sollen alle Riten und Worte grösstmögliche Ausdruckskraft haben...“ (Nr. 91). In der Osternacht ist es zudem angebracht, die heilige Kommunion unter den Gestalten von Brot und Wein zu reichen, um ihr so die Fülle des eucharistischen Zeichens zu verleihen (vgl. PS, Nr. 92). Gemäss einem alten und besonders in der Ostkirche verbreiteten Brauch können am Ende der Eucharistiefeier die Osterspeisen gesegnet werden (wo das üblich ist). Ganz entscheidend ist bei der Feier der hochheiligen Osternacht, angesichts ihrer hohen theologischen und liturgischen Bedeutung, natürlich der zeitliche Ansatz. Diesbezüglich gibt die Kirche die ganz klare Anordnung, ohne dabei jedoch allzu stark einzugrenzen: „Die ganze Feier der Osternacht findet in der Nacht statt; sie soll entweder nicht vor Einbruch der Dunkelheit beginnen oder nicht nach der Morgendämmerung des Sonntags enden. Diese Vorschrift ist streng einzuhalten. Gegenteilige Missbräuche und Gewohnheiten, die sich hier und dort eingebürgert haben, nämlich die Osternacht zu der Zeit zu feiern, zu der man die Vorabendmesse des Sonntags zu halten pflegt, werden verworfen“ (PS, Nr. 78). Die in den letzten Jahren in manchen Regionen neu aufgekommenen Bräuche, die Osternachtfeier auf den frühen Ostermorgen zu verlegen oder die Lichtfeier zu verschieben (zum Beispiel nach den alttestamentlichen Lesungen) sind einzelne Initiativen, die sich nicht auf die offizielle Liturgie der Kirche berufen können, so schön sie auch sein mögen! Die Feier der Osternacht ist recht anspruchsvoll und muss gut vorbereitet werden. „Paschalis Sollemnitatis“ möchte dafür das Bewusstsein schärfen: „Die Feier der Osternacht soll so vollzogen werden, dass sie dem christlichen Volk den Reichtum der Gebetstexte und Riten darbietet. Man muss also darauf achten, dass alles sinnvoll und sachgerecht ist, dass die Gläubigen aktiv mitwirken und dass genügend Ministranten und Lektoren da sind und eine Sängerschola zur Verfügung steht (Nr. 93)... Eine gute Feier der Osternacht verlangt von den Seelsorgern, dass sie sich selbst um eine immer besser Kenntnis der Texte und Riten bemühen, so dass sie eine echte Mystagogie halten können (Nr. 96)“. Dort wo kleine und überalterte Gemeinschaften zur würdigen Gestaltung und Feier der hochheiligen Osternacht überfordert sind, ist wirklich zu überlegen überlegen, ob man nicht der Anregung des eben zitierten römischen Schreiben folgen sollte: „Es empfiehlt sich, dass kleinere Ordensgemeinschaften... an den Feiern ... in grösseren Kirchen teilnehmen“ (PS, Nr. 43; vgl. meinen Rundbrief 3 von 2004)! Die Osterfeier wird dann in der Osterzeit („Pentekoste“) fortgesetzt. Die fünfzig Tage, vom Sonntag der Auferstehung bis zum Pfingstsonntag, werden „wie ein einziger Festtag freudig gefeiert, als ‚der grosse Tag des Herrn’“ (PS, Nr. 100). So wird das Osterfest vierzig Tage lang vorbereitet und danach fünfzig Tage lang gefeiert! Auf die fünfzigtägige Osterzeit und ihre liturgische Gestaltung komme ich in einem späteren Rundbrief zurück. III. MITTEILUNGEN 1. Das neue Sekretariat O.Cist. für Liturgie Wie Sie wohl gehört haben und wissen, hat das Generalkapitel unseres Ordens, das vom 1.-12. September 2005 in Rom tagte, am 9. September einstimmig das neue Statut des „Sekretariates O.Cist. für Liturgie“ gutgeheissen, das ich ihm auf wiederholten Wunsch unseres Herrn Generalabtes Maurus ESTEVA und im Namen der Liturgischen Kommission O.Cist., die auf ihrer Sitzung vom 3.-4. April 2002 in der Abtei Mariastern-Gwiggen (A) den Entwurf dieses Statuts erarbeitet hatte, vorgelegt habe. Die Annahme dieses neuen Statuts hat zur Folge, dass die Liturgische Kommission O.Cist. nunmehr aufgehoben ist. Das ist also ein historisches Ereignis! Die Liturgische Kommission O.Cist. wurde im Jahre 1933 vom Generalkapitel des Ordens ins Leben gerufen, und zwar mit dem Auftrag, die liturgischen Bücher zu überarbeiten. Sie war demnach im Wesentlichen eine „Commissio pro revisione liturgiae“, wie sie in den Dokumenten genannt worden ist. Am 8. Dezember 1939 hat Generalabt Edmondo BERNARDINI (+1950) den Sitz dieser Kommission vom Generalatshaus in Rom in die eben neu erstandene Abtei Hauterive (Schweiz) verlegt und den damaligen Prior Sighard KLEINER (+1995) zum Präsidenten ernannt (er war es bis 1955). Die Überarbeitung der liturgischen Bücher war zunächst das Werk einer kleinen Kommission bestehend aus Mönchen von Hauterive, bis das Generalkapitel von 1950 der Kommission einen offiziellen Charakter gab, dadurch, dass fortan in ihr jede Kongregation des Ordens durch einen „Consultor“ vertreten sein sollte. Doch erst das Generalkapitel von 1974 gab der „Liturgischen Kommission O.Cist.“ ein klares Statut, wonach sie aus je einem Mitglied und einem Substituten pro Kongregation zusammengesetzt war. Von 1955 bis 1993 war Abt Bernhard KAUL (+2001) von Hauterive, seit 1945 Sekretär, Präsident der Kommission. Ihm war die schwierige Aufgabe gestellt worden, im Orden die vom Zweiten Vatikanischen Konzil geforderliche Liturgiereform durchzuführen. Sein Nachfolger als Präsident war von 1993 bis 2005 P. Alberich ALTERMATT von Hauterive, seit 1976 Sekretär. Die wohl schönste Frucht der Tätigkeit der Liturgischen Kommission war das 1998 erschienene „Rituale Cisterciense“, das gemeinsam mit dem Orden der Zisterzienser der Strengen Observanz entstanden ist, mit dem in liturgischen Belangen bereits seit 1951 eine enge Zusammenarbeit stattfand. Mit der Zeit erwies sich aber die grosse und internationale Zusammensetzung der Liturgischen Kommission (die fast so gross war wie die Ordenssynode!) also zu kompliziert, schwerfällig und ineffizient. Darum kam immer mehr der Wunsch nach einer Vereinfachung auf. Zudem war mit dem Erscheinen des „Rituale Cisterciense“ die Hauptaufgabe der Kommission erfüllt. Auch die Trappisten hatten schon bald nach dem Konzil ihre Liturgische Kommission aufgelöst und ihre Kompetenzen den einzelnen Regionen und Klöstern übertragen. Auch in unserem Orden haben einige Kongregationen eine eigene Liturgische Kommission. Aufgrund dieser Erfahrungen und Entwicklungen kam die Idee eines Liturgischen Sekretariates auf. Wie ist das neue Liturgische Sekretariat zusammengesetzt? Es besteht aus einem Sekretär (einer Sekretärin), der (die) die Arbeiten des Sekretariates koordiniert und aus zwei Assistenten (Assistentinnen). Alle drei Mitglieder müssen in Liturgie (Liturgiewissenschaft) ausgebildet sein und praktische Erfahrung haben. Sie werden jeweils von der Ordenssynode, die auf ein ordentliches Generalkapitel folgt, für fünf Jahre gewählt. Bis zur nächsten Ordenssynode, welche die drei wählen wird, ist P. Alberich ALTERMATT Sekretär. Welches sind die Aufgaben des Sekretariates? Die Aufgaben des Sekretariates, die es zum Wohle des Ordens und im Einvernehmen mit dem Generalabt auszuführen hat, decken sich weitgehend mit denen, welche die Liturgische Kommission (und der Präsident der Kommission) bis jetzt innehatten: a) die liturgische Materie, die vom Generalkapitel oder der Ordenssynode behandelt wird, vorzubereiten; b) den einzelnen Klöstern bei der Gestaltung der Liturgie Hilfe und Anregung zu bieten und sie über liturgische Neuigkeiten der Gesamtkirche und der monastischen Orden zu informieren. Dazu dienen vor allem die Rundbriefe, die periodisch an die einzelnen Gemeinschaften des Ordens geschickt werden sollen; c) die Herausgabe des jährlichen „Ordinis Cisterciensis Directorii Divini Officii“ zu besorgen; d) die liturgische Bildung der Mönche und Nonnen zu fördern; e) die Übersetzung der liturgischen Eigentexte in die verschiedenen Sprachen anzuregen; f) die Zusammenarbeit zwischen den Kongregationen des Ordens und zwischen unserem Orden und den monastischen Instituten, vor allem mit der Zisterzienserfamilie, in gemeinsamen Fragen der Liturgie und bei der Übersetzung liturgischer Texte zu intensivieren; g) dem Generalkapitel und der Ordenssynode durch den Sekretär (die Sekretärin) einen Bericht über die Tätigkeiten des Sekretariates vorzulegen. Der Sitz des Sekretariates für Liturgie ist das Generalatshaus in Rom. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel von Rom aus die Rundbriefe oder Texte an die Klöster des Ordens verschickt worden oder auch, dass sich das Archiv der alten Liturgischen Kommission und des neuen Sekretariates im Generalatshaus befindet. Das Sekretariat hat auf der Homepage des Generalatshauses (Ordens) seinen eignen Platz: „Secretariate for Liturgy in the Cistercian Order“. Die Auslagen des Sekretariates werden vom Generalatshaus bezahlt. 2. „Cistercian Liturgy“ auf der Homepage des Ordens Einmal mehr möchte ich Sie alle darauf aufmerksam machen, dass man auf der Homepage unseres Ordens: www.ocist.org unter: „Cistercian Liturgy“ viele interessante Informationen findet (eingeteilt in zehn Sektionen). Darunter befindet sich auch das „Secretariate for Liturgy in the Cistercian Order“, wo man alle meine Rundbriefe in deutscher, italienischer, spanischer, französischer und portugiesischer Sprache abrufen kann. Unter „Rituale Cisterciense“ sind die französische, spanische und portugiesische Übersetzungen des „Rituale Cisterciense“ von 1998 zugänglich, usw. Ich möchte hier Herrn Generalprokurator Meinrad TOMANN und seinem Team für die Betreuung und laufenden Anpassung dieser Website herzlich danken. 3. Das „Ordinis Cisterciensis Directorium Divini Officii“ Wie Sie bemerkt haben, hat unser Ordensdirektorium seit der Ausgabe von 2004/2005 eine merkliche Erweiterung der rubrikalen Angaben zu den geprägten Zeiten des Jahres und zu einzelnen Festen erfahren. Das geschah und geschieht in Angleichung an das „Direktorium“ der Weltkirche, das seinerseits aufgrund der „Editio typica tertia“ des „Missale Romanum“ von 2002 oder neuerer Römischer Erlasse Änderungen und Erweiterungen vornehmen musste. Die meisten der verschiedenen „Directoria“ von Diözesen und Orden folgen diesbezüglich jetzt dem jährlichen „Ordo Missae celebrandae et Divini Officii persolvendi secundum Calendarium Romanum Generale“. Fr. Xaver GUANTER, der „Directorista des Ordens“, bereitet mit seinen Mitbrüdern von Poblet Jahr für Jahr mit grosser Sorgfalt und Pünktlichkeit unser Ordensdirektorium vor. Dafür sei ihm und seinen Helfern Dank und Anerkennung gesagt! * * * Ihnen allen, liebe Mitschwestern und Mitbrüder, wünsche ich einen guten „Aufstieg zum heiligen Berg des Osterfestes“ und dann reich gesegnete Festtage in österlicher Freude! Mit brüderlichen Grüssen bleibe ich herzlich in Christo Ihr fr. Alberich M. Altermatt O.Cist. Kloster Eschenbach (Schweiz), 26. Februar 2006 |
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